17.40

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben ein Gesetz hier vor uns liegen, für das es einen sehr traurigen Anlassfall gab. Ich glaube, den meisten, die hier sitzen, ist er als Schlagwort noch bekannt: der Fall Brunnenmarkt. – Das war ein sehr tragischer Mordfall.

Die Umstände, die dazu geführt hatten, waren so dramatisch und so einschneidend, dass wirklich gleich und richtig reagiert wurde. Was nämlich dazu geführt hat, war nicht, dass eine psychisch kranke Person dafür verantwortlich war, es war nicht, dass sie keine Unterkunft hatte, es war nicht, dass sie keine Beschäftigung hatte, es war nicht, dass sie keine Vertretung hatte, sondern es war das Zusammenwirken all dieser Umstände, und es war vor allem die mangelnde Kommunikation all der Stellen, die in diesen Fall invol­viert waren.

Genau das hat man sich dann angeschaut: Es wurde eine Kommission eingesetzt, es wurde eine Aufarbeitung vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie durchgeführt. Es wurde dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt, und in dieser Arbeitsgruppe waren wirk­lich sämtliche relevanten Stakeholder vertreten: Da war die Psychiatrie eingebunden, da waren die Patientenanwaltschaften eingebunden, da war die Justiz eingebunden, die Wissenschaft. Es waren auch Betroffene eingebunden, solche, die Psychiatrieerfahrung hatten, aber auch Angehörige. Es waren die sozialen Dienste eingebunden. Es wurde da wirklich, ich möchte fast sagen, ein mustergültiger Prozess aufgesetzt, und das Er­gebnis haben wir jetzt hier. Das Ergebnis ist, dass es institutionalisierte Kommunika­tionswege gibt. Es gibt Kommunikation bei der Entlassung aus einer Unterbringung, die ja eigentlich nur eine Akutsituation beenden soll und nur die Gefährdung in einer Akut­situation betrifft.

Dieses Gesetz, das wir hier jetzt haben, stellt sicher, dass so etwas nicht mehr passieren kann, dass eine Person nicht mehr aus der Unterbringung entlassen wird und dann auf der Straße steht, weil einfach niemand weiß, wie es um die soziale Situation dieser Per­son bestellt ist.

Kann dieses Gesetz hundertprozentig verhindern, dass solche Fälle wieder passieren? Wahrscheinlich – man muss so ehrlich sein – wird man das niemals sagen können. Was aber sicher nicht passieren kann, wenn dieses Gesetz eingehalten wird, wenn die Kom­munikationswege in diesem Gesetz eingehalten werden, ist, dass niemand merkt, dass die Person obdachlos ist, dass niemand merkt, dass sich niemand um die Betreuung dieser Person kümmert, dass niemand merkt, dass diese Person ohne ein gesichertes Einkommen ist, und dass all diese Umstände nicht berücksichtigt werden, wenn so ein Mensch alleine auf der Straße steht, alleingelassen mit seiner psychischen Erkrankung. Es wird dazu führen, dass man einen Platz für ihn sucht. Es wird dazu führen, dass allenfalls eine Erwachsenenvertretung bestellt wird, die sich dann um die weitere psychi­sche Gesundheit, also um die Behandlung seiner psychischen Erkrankung kümmern kann, die die Vorkehrungen treffen kann. Alleine das wird die Situation wesentlich ver­bessern. Es wird die Sicherheit verbessern, aber es wird auch die Situation der psy­chisch kranken Menschen erheblich verbessern.

Vielen Dank für dieses Gesetz. Ich ersuche hier wirklich um breite Zustimmung, weil damit nach einem gut aufgesetzten Prozess ein Missstand behoben und zum Besseren gewandt wird. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.44

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.