17.47

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ja, auch wir werden hier zustimmen. Es ist der klassische Fall einer Anlassgesetzgebung. Es wird immer behauptet, es soll keine Anlassgesetzgebung geben, aber man sieht, in Wahrheit ist das sowieso unrichtig. Es gibt ständig Anlassge­setzgebung und es ist auch nicht schlecht.

Auch in diesem Fall sieht man: Es gab diesen tragischen Mord im Jahr 2016 in Ottakring, und das hat dazu geführt, dass man festgestellt hat, dass ein Behördenversagen ganz wesentlich dafür mitverantwortlich war, abgesehen davon, dass natürlich immer der Täter verantwortlich ist und nicht andere Personen. Es gab aber sehr viele Fehler bei den Behörden. Das hat man jetzt aufgearbeitet, und es wurden hier einige Gesetzesän­derungen vorgelegt, die Lücken schließen sollen. Es wurde richtigerweise auch schon gesagt, dass es natürlich keine Garantie dafür gibt, dass so etwas nicht mehr passiert, das ist nun einmal so, aber es soll halt besser werden.

Ja, wir sehen auch, dass die Ansätze richtig sind. Die Kommunikation und Kooperation sollen verbessert werden. Das wird jetzt auch gesetzlich geregelt. Es gibt auch jetzt eine einfachere Möglichkeit der Unterbringung ohne Verlangen und einen größeren Pool an Ärzten. Es wird auch damit nicht alles gelöst sein, aber immerhin sind es gute Ansätze.

Ein Aspekt aber, der in dieser Untersuchungskommission interessanterweise nicht be­handelt wurde, ist jener, der den Täter selbst betrifft. Dieser Täter ist 2008 aus Kenia mit einem Visum nach Österreich eingereist, war also innerhalb kürzester Zeit illegal hier aufhältig. Er hat zahlreiche strafrechtliche Delikte begangen, war aber acht Jahre lang hier in Österreich, ohne abgeschoben zu werden. Man hat also seine Staatsbürgerschaft gekannt und gewusst, er war illegal hier. Es ist jetzt kein Fall eines Asylanten, den man nicht in sein Heimatland zurückschicken kann oder Ähnliches, sondern er ist schlicht und einfach nicht abgeschoben worden, obwohl er kriminell war, obwohl man gewusst hat, dass er gefährlich ist. Dieser Aspekt ist hier überhaupt nicht berücksichtigt worden. Das ist eine kleine Schwachstelle, weil ja das fast der wesentlichste Grund wäre. Wäre er nicht da gewesen, wäre das ganze andere Behördenversagen auch nicht mehr relevant gewesen.

In Summe wird es sich in der Praxis weisen, wie sehr wir die Lücken gefüllt haben. Wir stimmen aber zu, weil wir erkannt haben, es ist da wirklich sehr nüchtern aufgearbeitet worden. Es war eine Zusammenarbeit von vielen Organisationen, und wir hoffen, dass dadurch etwas besser wird. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.50

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Corinna Scharzenber­ger. – Bitte.