17.50

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Manchmal ist zuhören wichtiger als selber reden, und genau das haben wir jedenfalls mit dem vorliegenden Reformentwurf zum Unterbrin­gungsgesetz bewiesen. Gemeinsam mit einer Sonderkommission und mit 25 weiteren Arbeitsgruppen haben wir über mehrere Jahre an einem starken Gesetzentwurf gearbei­tet, der praxisorientiert Strukturdefizite bei der Unterbringung beheben soll, denn gerade bei einer Anhaltung von Patienten in einem geschlossenen Bereich oder bei sonstigen Bewegungseinschränkungen ist es wichtig, dass es ein klares Regelwerk gibt, und ge­nau das liegt uns heute vor.

Es gibt jetzt einerseits endlich eine datenschutzrechtliche Grundlage, um Informationen über Identität, Krankheit und Betreuungsbedarf innerhalb der Behörden auszutauschen, denn im Falle einer Unterbringung müssen die einzelnen Akteure auch miteinander kom­munizieren können. Genau das war ja auch der Grund für den Anlassfall am Brunnen­markt, von dem wir heute schon gehört haben, bei dem ein geistig verwirrter obdachloser Mann ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlagen hat. Andererseits gibt es jetzt auch eine ganz klare Zuständigkeitsabgrenzung aller Akteure.

Mit Fachleuten haben wir uns ganz genau angeschaut, wo bisher Defizite bestanden haben. Wir haben mit Praktikern und mit Anwendern des Unterbringungsgesetzes viele Gespräche geführt, um herauszufinden, was verbesserungswürdig ist. Aus diesem Grund gibt es jetzt im Gesetz eine genaue Auflistung, wer bei der Unterbringung über­haupt eine Rolle spielt; noch dazu ist definiert, welche Rolle das auch genau ist. Egal ob Polizei, Rettung, Richter, Fachärzte oder Erwachsenenschutzrichter, jeder muss wissen, wo seine Zuständigkeit liegt und wo diese auch endet.

Apropos Ärzte: Die Unterbringung ist zwar eine Amtshandlung der Polizei, aber unsere Exekutivbeamten sind gleichzeitig auf die Mithilfe von Ärztinnen und Ärzten angewiesen. Deshalb fällt natürlich der extreme Ärztemangel bei der Unterbringung auch bei uns im ländlichen Raum so stark ins Gewicht. Wenn ich da an meinen Bezirk denke, den Bezirk Liezen: Wir haben nicht einmal einen Amtsarzt. Ich brauche also, glaube ich, nicht aus­zuführen, dass mit der Unterbringung teilweise ein ganzer Dienst in Anspruch genom­men wird, wenn man zuerst ewig warten muss, bis einer der wenigen Ärzte kommt, und man dann den langen Weg von der Obersteiermark nach Graz auf sich nehmen muss. Deshalb kann der Landeshauptmann in Zukunft zusätzliche Ärzte ermächtigen, die un­tersuchen und bescheinigen, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung vorliegen.

Wenn ich schon bei meinem Bezirk Liezen bin: Eine Besonderheit ist eben auch die Distanz zur nächstgelegenen psychiatrischen Anstalt. An dieser Stelle gebührt den Poli­zistinnen und Polizisten ein großer Dank, nämlich dafür, dass sie den Spagat zwischen der Amtshandlung nach Unterbringungsgesetz, wenn sie aus dem Bezirk Liezen nach Graz fahren müssen, und gleichzeitig auch der Gewährleistung der Sicherheit im Bezirk schaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sicherheit ist und bleibt ein Grundbedürfnis für uns. Auch die Leute am Land müssen die Garantie haben, dass die Polizei zur Stelle ist, wenn man sie braucht. Es ist deshalb unsere Aufgabe vonseiten der Politik, dafür zu sorgen, dass unsere Exekutivbeamten nicht aufgrund von irgendwelchen Strukturdefiziten von ihrer eigentlichen Arbeit abge­halten werden.

Genau der vorliegende Entwurf ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir die Leute fragen sollen, die sich auskennen, um dann gemeinsam ein starkes und effektives Reformpaket auf den Weg zu bringen. Ich bitte daher um Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.54

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.