2/PET XXVII. GP
Eingebracht am 13.11.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
An Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
_____________ Weyregg, am 7.11.2019_____________
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. § 100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Vollständiger Erhalt der letzten öffentlichen Zugänge zum Attersee. Dies in besondere Hinsicht auf geplante weitere Luxusimmobilien der Bundesforste am Attersee auf dem Bundesforstebad Weyregg.
Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Überprüfung der angemessenen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz vor weiterer Privatisierung bzw. der Verlust öffentlicher Seezugänge und Flächen im Bundesforstebesitz.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 2500 BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Parlamentarische Petition zum vollständigen Erhalt des freien Seezugangs am Attersee.
Die Republik Österreich ist 100 % Eigentümerin der
Österreichischen Bundesforste AG.
Laut Bundesforstegesetz von 1996 sind die ÖBf dazu verpflichtet Seen
nachhaltig zu bewirtschaften und die öffentlichen Seezugänge zu
erhalten.
76% der Uferlänge des Attersees befinden sich in Privatbesitz und
nur noch 13 Prozent
sind öffentlich zugänglich. Die ÖBF sind die
Betreiber/Bewirtschafter des Attersees und Besitzer des Bundesforstebades in
Weyregg am Attersee. Die weit fortgeschrittene Verbauung und der dadurch nur
noch sehr eingeschränkt mögliche Seezugang für die
Öffentlichkeit, lassen in der Region immer mehr Unmut wachsen. Die
ÖBF planen jedoch, ohne Rücksichtnahme auf diese Fehlentwicklung,
einen weiteren Teil des öffentlichen Badeplatzes und entsprechenden Seeuferzugang
mit einer Luxusimmobilie der Öffentlichkeit zu entziehen.
Durch die Bewirtschaftung des Attersees nehmen die ÖBf
jährlich bereits Millionen ein.
So werden neben Einnahmequellen wie Bojen und Stege bereits mehrere
Seegrundstücke der Bundesforste in Weyregg und in anderen Orten rund um
den See langfristig privat verpachtet. Gleichzeitig müssen nach uns
vorliegenden Informationen
die Gemeinden durch Pachtzahlungen an die Bundesforste, auf den verbliebenen
Flächen teilweise noch die öffentliche Benutzung erkaufen.
Trotz der hohen Gewinne soll für die regelmäßige
Sanierung des Badeplatzes in
Weyregg kein Geld vorhanden sein. Hier in Weyregg wird es sogar so dargestellt,
als
müsse aus wirtschaftlicher Notwendigkeit eine Sanierung mit Luxusappartements
gegenfinanziert werden. Diese Unverhältnismäßigkeit versucht
man schlussendlich der Öffentlichkeit noch als Vergrößerung des
Badeplatzes zu verkaufen. Diese Fläche ist seit Jahrzehnten als
Erholungsraum (Grünzug Seeufer 1) gewidmet uns als solche in Verwendung.
Der öffentliche Badeplatz würde dadurch aber faktisch um 14m öffentlichen Seezugang kürzer und um ca. 1500 m2 kleiner werden.
Bundesforstegesetz 1996
§ 4. (1) (Verfassungsbestimmung) Der Gesellschaft obliegt
Abs. 5. Bei der Verwaltung von Seeuferflächen
oder Seen ist auf den Erhalt der
natürlichen Seeuferteile sowie den freien Zugang zu den Seen besonders
Bedacht zu nehmen. Weiters ist besonders Bedacht zu nehmen, dass die
Seeuferflächen oder Seen
1. der Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer
2. dem Schutz ufernaher Grundwasservorkommen,
3. dem Rückhalt von Hochwasser
4.
der Instandhaltung der Gewässer sowie der
Errichtung und Instandhaltung
von Wasserbauten und gewässerkundlicher Einrichtung,
5. der Erholung der Bevölkerung
zu dienen. Der Vorstand hat bis zum 31.
Dezember 2001 ein Konzept über die
Grundsätze der Seeuferpolitik der Gesellschaft vorzulegen. Das Konzept
oder dessen Änderung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, wobei
den in § 10 Abs. 2 Z 1 und
2 genannten Mitgliedern des Aufsichtsrats ein Vetorecht zukommt und
diese hierbei an Weisungen des jeweils nominierenden Bundesministers gebunden
sind. Dieser Absatz
gilt auch für Seeuferflächen oder Seen im Eigentum der
Österreichischen Bundesforste
AG
§5. Bei der Erfüllung der in § 4 genannten Aufgaben hat die Gesellschaft insbesondere folgende Zielsetzungen zu beachten.
Abs. 5. Flächen außerhalb des Waldes, die
für Erholungszwecke im besonderen
Maße geeignet sind, sind vor allem diesen Zwecken zugänglich zu machen.
Das Bundesforstegesetz 1996 schränkt die Veräußerung
von öffentlichen
Seegrundstücken stark ein. Diese ist jedoch noch nicht ausreichend, da die
ÖBf dies mittlerweile gezielt umgehen. Die ÖBF sind übergegangen
diese eigenen und
übertragenen Flächen zu vermieten bzw. langfristig zu verpachten oder
Grundstücke
mit eigenen Immobilienprojekten kommerziell zu verwerten.
Der Schutz dieser öffentlichen Flächen ist offensichtlich nicht mehr gewährleistet!
Der Nationalrat wird ersucht, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Bundesgesetzgebung zu beschließen:
1. Den umfassenden Schutz letzter öffentlicher Badeplätze in Staatsbesitz, ins besondere der ÖBf.
2. Das bestehende Bundesforstegesetz prüfen, ob sie den Schutz öffentlich zugänglicher Flächen noch gerecht wird oder angepasst werden muss.
Unterschriftenliste vom 20.09.2019
Petition Rettet das Weyregger Bundesforstebad
Christoph Staufer
AN: Österreichische Bundesforste AG
Petition:
Unterschreiben Sie für den vollständigen Erhalt des Weyregger Bundesforstebades. Aktuell planen die Österreichischen Bundesforste auf dem öffentlichen Badeplatz in Weyregg am Attersee 2 Luxusappartements zu errichten.
76% der Uferlänge des Attersees befinden sich bereits in Privateigentum und nur noch 13% sind öffentlich zugänglich [1]. Die Österreichischen Bundesforste als Eigentümer des Areals sehen keinen Widerspruch in der weiteren Verbauung, statt der aufgetragenen Verwaltung der Seen im öffentlichen Interesse. In unserem Fall treibt unser Staat die Privatisierung der öffentlich zugänglichen Uferflächen voran.
Durch die Bewirtschaftung des Attersees nehmen die ÖBf
jährlich bereits Millionen ein. So werden neben anderen Einnahmequellen
wie Bojen und Stege bereits mehrere Seegrundstücke der Bundesforste in
Weyregg und in anderen Orten rund um den See langfristig privat verpachtet.
Gleichzeitig müssen nach uns vorliegenden Informationen die Gemeinden und
auch das Land Oberösterreich durch Pachtzahlungen an die Bundesforste
teilweise die öffentliche Benutzung erkaufen. Für die benötigte
Sanierung des wunderschönen Naturbadeplatzes soll nun kein Geld vorhanden
sein. Hier in Weyregg wird es so dargestellt, als müsse aus
wirtschaftlicher Notwendigkeit eine Sanierung mit weiteren Luxusappartements
gegenfinanziert werden. Diese Unverhältnismäßigkeit versucht
man schlussendlich der
Öffentlichkeit noch als Vergrößerung des Badeplatzes zu
verkaufen. Der öffentliche Badeplatz der ÖBf AG würde
tatsächlich um 17m öffentlichen Seezugang kürzer und um ca. 1500
Quadratmeter kleiner werden. [2]
Begründung:
Die österreichischen Bundesforste wurden von der Republik Österreich mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und Seen beauftragt. Als dieser Auftrag von unserem Staat an die Bundesforste erteilt wurde, hatten die Verantwortlichen nicht die Verwertung letzter öffentlicher Seezugänge durch Luxusimmobilien im Sinne.
Die schrittweise Verbauung des Attersees geht noch immer weiter und wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorangetrieben. Wir fordern den umfassenden Schutz der letzten öffentlicher Badeplätze und die Sanierung dieser durch die Einnahmen des Attersees. Wenn für jede Sanierung 17m Seezugang draufgehen müssten, haben wir in 100 Jahren immer schöne neue WC's, aber irgendwann keinen Badeplatz mehr dazu.
Für alle Unterstützer die schon am Badeplatz unterschrieben haben, bitte Freunde einladen und teilen, um alle Menschen zu erreichen die noch nicht die Möglichkeit dazu hatten.
Attersee statt Privattersee!
facebook.com/rettet.das.bundesforstebad/
rettet-das-bundesforstebad.at/
[1] https://www.addendum.org/seezugang/welche-seen-zugaenglich-sind/
[2] https://www.bundesforste.at/service-pre sse/neugestaltung-naturbadeplatz-weyregg.html?fbclid=iwar2pnflekemqrtv-fjwhvtrncmsf8rwcyy-1pcbo2nrdfa-
jnk6esoj-msk