26/PET XXVII. GP

Eingebracht am 03.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

Abgeordnete/r zum Nationalrat

 

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 30.06.20

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

„Rettet das Bundesheer“

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:

Bundesheer/militärische Landesverteidigung

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von  ___________  BürgerInnen unterstützt.

 

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Anlage

 

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.


Parlamentarische Petition

„Rettet das Bundesheer“

Am 24.06.2020 wurde medial bekannt, dass das Bundesheer vor einer tiefgreifenden Umstrukturierung steht. Die Ressortführung im Landesverteidigungsministerium plane, die militärische Landesverteidigung auf ein Minimum zu reduzieren. Das Heer werde nur mehr auf Cyberdefence und Katastrophenschutz ausgerichtet. Diese höchst unverantwortliche Aktion der Bundesministerin für Landesverteidigung Tanner, die im Auftrag des Bundeskanzlers Kurz geschieht, basiert auf keiner soliden, langfristigen Risikoanalyse; stattdessen soll das Österreichische Bundesheer wohl einfach an das niedrige LV-Budget angepasst werden.

Es heißt, die Regierung habe auf die „eintrittswahrscheinliche Bedrohungen abgestellt“, und diese sähen keine konventionellen Angriffe auf die Republik vor und auch keinen systemischen Terrorismus. Als wahrscheinliche Herausforderungen werden dagegen Naturkatastrophen, Migration, Pandemien, Cyberbedrohungen, ein großer Stromausfall (Blackout) und einzelne Terrorangriffe gesehen. Die militärische Landesverteidigung werde für unwahrscheinlich erachtet und somit kein Schwerpunkt mehr.

Die Truppenstruktur soll angepasst werden, eine weitere Reduktion der schweren Waffen erfolgen und eine „spürbare Personalreduktionen“, umgesetzt werden. Der Personalabbau sei notwendig, um die Kosten zu senken. Zumindest ein Bataillon pro Waffengattung soll bestehen bleiben. Nicht ausgeschlossen seien Kasernenschließungen, hieß es.

Änderungen soll es auch in der Führungsstruktur geben. Die Zentralstelle und die Kommanden der oberen Führung sollen „zusammengeschoben“ werden. Die Brigaden sollen aufgelöst und in die Militärkommanden integriert werden.

Gemäß Artikel 79 der Bundesverfassung (B-VG) obliegt dem Bundesheer die militäri­sche Landesverteidigung. Das medial vorgestellte Konzept von Bundesministerin Tanner für das Bundesheer stellt einen eindeutigen Verfassungsbruch dar. Weiters bekennt sich Österreich gemäß Artikel 9a der Bundesverfassung (B-VG) zur umfas­senden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren. Dem Bundesheer obliegt laut Bundesverfassung die militärische Landesverteidigung und genau darauf ist es auszurichten. Nur wenn das Bundesheer das kann, sind auch Assistenzleistungen möglich.

 

 

Eine derart tiefgreifende Umstrukturierung des österreichischen Bundesheers ohne öffentliche Debatte, die Abkehr von der geltenden Sicherheitsstrategie ohne Einbindung des Nationalrats, die Abschaffung der verfassungsmäßig vorgegebenen Aufgabe des Bundesheeres - die militärische Landesverteidigung - und damit die bewusste Gefährdung der Sicherheit Österreichs, muss verhindert werden.

Daher wird von den Unterzeichnern gefordert:

      Auf Grund der Bundesverfassung ist Österreich verpflichtet alles zu tun, um das eigene Land, die Heimat, zu verteidigen. Dafür bedarf es der militärischen Landesverteidigung durch das Bundesheer, welches als Einsatzheer zu führen und nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist. Anfällige Reformen dieser Grundsätze bedürfen einer öffentlichen Diskussion unter Einbindung des Nationalrates.

       Es bedarf einer dringend notwendigen Erhöhung des Bundesheer-Budgets auf 3 Milliarden Euro ab dem Jahr 2021, um die Aushöhlung der Bereitschaft des Heers kurzfristig zu verhindern. In den weiteren Jahren braucht es ein Budget, das den dem Bundesheer vom Nationalrat aufgetragenen Aufgaben gerecht wird, sodass die österreichische Landesverteidigung über eine langfristige budgetäre Sicherheit verfügt - nicht eines, das den Budgetvorstellungen des jeweiligen Finanzministers dient.

       Die Soldaten und Soldatinnen sind modern auszurüsten und Entlohnungs­ungerechtigkeiten im Einsatz sind zu beseitigen.