33/PET XXVII. GP

Eingebracht am 26.08.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

Petra Wimmer

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien, Österreich

 

Wien, am 26.8.2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100(1) GOG-NR die Petition betreffend „Schluss mit dem Hürden beim Familienhärtefonds.“

 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

FLAG, Familienhärteausgleich

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von      1      BürgerInnen unterstützt. Mit

der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

 

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenliste werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.


PETITION 

 

 

Schluss mit den Hürden beim Familienhärtefonds

 

Unverzügliche Hilfe für Familien, Klarheit und Chancengerechtigkeit für alle Kinder!

 

 

 

Der Corona-Familienhärteausgleich wurde eingerichtet, um die Situation von Familien, die besonders von Armut aufgrund der Corona-Krise leiden, zu lindern. Seit 15. April 2020 können Familien Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich beantragen.

 

Die Erfahrungsberichte von Betroffenen zeigen jedoch deutlich, dass die versprochenen Hilfen nicht ankommen und viele Familien von den Hilfen von vornherein ausgeschlossen sind:

·      Personen, die Sozialhilfe beziehen

·      Personen, die selbständig sind und vom WKÖ-Härtefallfonds abgelehnt wurden

·      AlleinerzieherInnen in Karenz

·      getrennt lebende Eltern, denn es erhält nur ein Elternteil die Unterstützung, bei dem das Kind/die Kinder gemeldet sind

·      Personen, die geringfügig beschäftigt sind und den Job verloren haben

 

Schluss mit der Ungleichbehandlung beim Familienhärtefonds: Jedes Kind muss gleich viel wert sein!

 

Die Familien und die Kinder brauchen rasche und unbürokratische Hilfe. Der Zugang, die Abwicklung und Auszahlung müssen rasch, transparent und nachvollziehbar sein.

Gerade in Zeiten der Corona-Krise ist es wichtig, Familien, die in Not geraten sind, unverzüglich zu unterstützen, denn: Wer schnell hilft, hilft doppelt! Eine finanzielle Unterstützung darf Eltern und Kindern nicht länger verwehrt werden. Anfang August müssen viele Familien in Not noch immer auf staatliche Corona-Hilfe warten.

Bis Juli 2020 wurden – laut einer Anfrage der Abg.z.NR Petra Wimmer an die zuständige Ministerin – erst weniger als die Hälfte der Anträge von in Not geratenen Familien aus dem Familienhärtefonds erledigt,7969 wurden abgewiesen. (Quelle: Anfragebeantwortung 2098/AB, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_02098/index.shtml)

 

Die AntragstellerInnen warten oft noch immer vergeblich auf eine Bestätigung, dass der Antrag für einen Corona-Familienhärteausgleich ankommen ist. Familien warten oft monatelang auf die Überweisung.

 

Das Chaos beim Familienhärtefonds ist eine Zumutung! Familien, die ohnehin schwerst von der Corona-Krise betroffen sind, haben ein Recht auf ordentliche Bearbeitung der Anträge und eine sichere Zukunft.

 Die EinbringerInnen und UnterstützerInnen der Petition fordern daher

 

·         Einen Rechtsanspruch für alle betroffenen Familien auf Leistungen aus dem Familienhärtefonds

·         unbürokratischen und einfachen Zugang zur Hilfe aus dem Familienhärtefonds

·         zeitnahe und rasche Bearbeitung der Anträge und Sicherstellung einer ausreichenden Bearbeitungsinfrastruktur

·         qualifiziertes Personal für die Bearbeitung der Anträge

·         Nachvollziehbarkeit der Bearbeitung der Anträge sowie Informationen über den aktuellen Bearbeitungsstand

·         transparente und offengelegte Berechnung der Anträge

·         Verlängerung der Hilfe aus dem Familienhärtefons, analog der Verlängerung der Kurzarbeit

·         Anspruch für geringfügig Beschäftigte

·         Anspruch für Eltern mit getrennten Haushalten

·         Volle Refundierung für Selbstständige