35/PET XXVII. GP

Eingebracht am 09.09.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Kollross Andreas

Abgeordnete/r zum Nationalrat

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament

1017 Wien, Österreich

Trumau,am 30.07.2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Gesetzliche Einlagensicherung für Gemeinden

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von                     BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen

 

Anlage


Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

 

 

 

 

 

PETITION

Gesetzliche Einlagensicherung für Gemeinden

Gemäß § 57 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG, BGBl 1991/51 idgF) in Verbindung mit § 70 Abs. 2 Bankenwesengesetz (BWG, BGBl 1993/532 idgF) hat die Finanzmarktaufsicht der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG gemäß § 70 Abs. 2 Z 4 BWG die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit 14. Juli 2020 zur Gänze untersagt.

Die Finanzmarktaufsicht hat bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Anzeige eingebracht. Der Verdacht lautet auf Bilanzfälschung und Untreue. Der nun ehemalige Vorstandsdirektor und Präsident des Bundesligisten SV Mattersburg Martin Pucher hat sich in der Zwischenzeit selbst angezeigt. Die Bank, die Pucher im Jahr 1995 aus dem Raiffeisenverband herausgelöst hat und die heute mehrheitlich einer Kreditgenossenschaft gehört, an der Pucher und andere banknahe Personen Anteile halten, wies zuletzt eine Bilanzsumme von rund 800 Millionen Euro vor. Die Spareinlagen betrugen inklusive täglich fälliger Gelder rund 420 Millionen Euro, Einlagen von Kreditinstituten inklusive waren es rund 715 Millionen Euro. Der Gewinn des Instituts, das acht Filialen und 55 Mitarbeiter hat und vor allem im Mittelburgenland aktiv ist, betrug 2018 4,8 Millionen Euro. Nun wurde bei einer Prüfung der FMA festgestellt, dass die Bank neben Krediten auch Saldenbestätigungen gefälscht haben soll. 420 Millionen Euro der Bilanzsumme 2018 existieren demnach nicht.

Insgesamt sind 60.000 Kundinnen und Kunden betroffen, darunter neben PrivatkundInnen und Unternehmen auch etliche Gemeinden im Bezirk Mattersburg, eine im Bezirk Eisenstadt­Umgebung sowie die Gemeinde Schwarzenbach im Bezirk Wiener Neustadt. Alleine der Gemeinde Loipersbach entstand ein Schaden von mehr als einer Million Euro. Während PrivatkundInnen durch die Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert sind, gehen die Gemeinden leer aus. So sind die betroffenen Kommunen doppelt geschädigt. Zum einen durch die ausbleibenden Kommunalsteuern und Ertragsanteile in Folge der Coronakrise und nun durch den Bilanz-Skandal. Findet keine finanzielle Soforthilfe von Seiten des Bundes und der Länder statt, sind die essenzielle Daseinsversorgung und Investitionen in den Gemeinden in Gefahr. Darunter leiden wird schlussendlich die örtliche Bevölkerung.


Wir fordern daher:

       eine finanzielle Soforthilfe für die betroffenen Gemeinden seitens des BMF

       ehestmöglich, spätestens im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen, eine dem ESAEG nachgebildete Einlagensicherung für Gemeinden durch den Bund

       eine gesetzliche Ausfallshaftung für Gemeinden