43/PET XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat
Kollross Andreas
Köllner Maximilian

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 15.10.2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Platz frei! Mehr Platz bei SchülerInnentransporten im Gelegenheitsverkehr

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Kraftfahrgesetz 1967

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von ______ BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

 


 


PETITION

Platz frei! Mehr Platz bei SchülerInnentransporten im Gelegenheitsverkehr

Im März schlossen die Schulen im ganzen Land. Schuldkinder wurden von einem Tag auf den anderen von zuhause aus unterrichtet. Seit Mai sind die Schulen wieder geöffnet, doch die Coronakrise zwingt uns dazu physischen Abstand zu halten. So auch in der Schule und auf dem Schulweg. Dies wird jedoch an vielen Orten unmöglich gemacht.

Im Schulbus gilt die 1:1 Regel. Jedes Kind muss einen eigenen Sitzplatz haben und sich anschnallen. Es ist Kindern nicht erlaubt, sich einen Platz zu teilen. Anderes gilt für Linienbusse: Hier dürfen sich drei Kinder (unter 14 Jahren) laut §106 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 zwei Plätze teilen, sollte kein anderer Sitzplatz mehr frei sein. Im Linienbus dürfen Kinder auch stehen, sollten dabei aber die vorhandenen Haltegriffe verwenden.

Ein Omnibus, der in der SchülerInnenbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr eingesetzt wird, genauso wie ein Reisebus, gilt als Massenbeförderungsmittel. Die 1-Meter­Abstandsregel gilt nur dann, wenn es die Anzahl der beförderten SchülerInnen zulässt, ist es aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen nicht möglich den nötigen Abstand einzuhalten, kann davon laut Verordnung des Gesundheitsministeriums ausnahmsweise abgewichen werden.

Vor allem zu Stoßzeiten ist die Einhaltung der Abstandsregel mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten unmöglich. Damit es unter der strengeren Einhaltung des Mindestabstandes nicht dazu kommt, dass Eltern gezwungen werden ihre Kinder selbst in die Schule oder den Kindergarten zu bringen und wieder abzuholen, ist es zwingend notwendig den Einsatz von Linien- und Schulbussen an überfüllten Strecken zu verstärken. Nur durch entsprechende Abstandsregeln und das Aufbringen der dafür notwendigen Ressourcen, ist es möglich einen sicheren Schulweg zu gewährleisten.

Wir fordern daher:

       Eine 1:1 Zählweise (1 Person: 1 Sitzplatz) für den Kraftfahrtlinienverkehr und täglichen Gelegenheitsverkehr von und zu einer Schule oder einem Kindergarten.

       Die Schaffung der dringend benötigten flächendeckenden Auslastung an Linien- und Schulbussen, um einen sicheren Schulweg zu gewährleisten.

       Die Bereitstellung zusätzlicher Verstärkerbusse zur Entspannung der Platzsituation zu stark frequentierten Zeiten.

       Mehr budgetäre Mittel des Bundes für den Ausbau des öffentlichen Kraftfahrtlinienverkehrs und täglichen Gelegenheitsverkehrs.