51/PET XXVII. GP

Eingebracht am 10.12.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

Andreas Kollross

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 10.12.2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Verpflichtende Einführung eines Abbiegeassistenten für LKW

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Kraftfahrgesetz 1967

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von        /        BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschützkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

PETITION

Verpflichtende Einführung eines Abbieqeassistenten für LKW

Rechtsabbiegende LKW stellen im innerstädtischen Bereich für RadfahrerInnen und FußgängerInnen eine erhebliche Gefährdung dar. Dem Stand der Technik entsprechende Assistenzsysteme können im direkten Umfeld des LKW ungeschützte VerkehrsteilnehmerInnen erkennen und den/die Fahrerin warnen. Die deutsche Unfallforschung der Versicherer (UDV) geht davon aus, dass etwa ein Drittel der im Straßenverkehr getöteten RadfahrerInnen bei Abbiegeunfällen ums Leben kommen.

In Wien verstarb vor eineinhalb Jahren ein 9-jähriger Bub, nachdem er von einem LKW-Fahrer im toten Winkel übersehen wurde. Generell verunglückte eine hohe Anzahl von FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen durch Kollisionen mit LKW. Im Jahr 2019, dem aktuellsten Jahr, das von der Statistik Austria ausgewertet wurde, kamen neun Menschen in solchen Unfallsituationen ums Leben. In den fünf Jahren davor bewegte sich diese Zahl zwischen 14 und 21 Todesopfern.

Das Kraftfahrgesetz regelt im §23, dass Kraftfahrzeuge und damit auch LKW mit geeigneten, entsprechend großen Rückspiegeln und erforderlichen anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht ausgerüstet sein müssen, die so angebracht sind, dass der/die Lenkerln von seinem Platz aus die Straße neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken kann, auch wenn das Fahrzeug voll besetzt oder beladen ist.

Seit 2011 gibt es die technische Möglichkeit des Einbaus eines Abbiegeassistenten für LKW. Diese Abbiegeassistenzsysteme können erheblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr beitragen und Unfälle zwischen rechtsabbiegenden LKW und ungeschützten VerkehrsteilnehmerInnen verhindern. Bereits im Jahre 2017 wurde im Verkehrsministerium das Testprojekt „Mobil-Eye" gestartet, in dem LKW mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet wurden. In diesem Test war ein Sensor, der ein Warnsignal abgibt, in die LKW installiert. Dieses Projekt wurde auch durch die Wirtschaftskammer begleitet.

Eine Studie aus dem Jahr 2011, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Auftrag gegeben wurde, ergab, dass - bezogen auf alle Unfälle zwischen LKW und RadfahrerInnen und FußgängerInnen - fast die Hälfte mit Hilfe eines Abbiegeassistenten vermeidbar gewesen wäre. Auch die „General Safety Regulation" der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2018 fordert die Einführung von elektronischen Abbiegeassistenten für LKW und Busse. Ebenso hat sich der Verkehrsministerrat unter österreichischer Präsidentschaft mit einem Straßenverkehrssicherheitspaket befasst.

Unternehmen/HalterInnen von KFZ wird vom BMK eine Förderung für die Kosten von Anschaffung

und Einbau von Rechts-Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen und Neufahrzeugen in Höhe von bis zu EUR 900 pro neu installiertem System angeboten. Da eine Nachrüstung Kosten von lediglich EUR 2.000 bis 3.000 verursacht, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Nachrüstung die Unternehmen grob unangemessen belastet.

Die Einführung von verpflichtenden Abbiegeassistenten und eine entsprechende Nachrüstung für bereits zugelassene LKW scheint aus all den genannten Gründen zwingend geboten. Die EU-weite Verpflichtung zu Abbiegeassistenzsystemen in neuen LKW ab 2022 birgt die Gefahr, dass jetzt installierte Systeme mit den später definierten Standards nicht kompatibel sind. Daher ist die Bundesregierung gefordert, sich auf EU-Ebene für einen auch später gültigen technischen Rahmen von Standards einzusetzen.

Wir fordern daher:

       eine Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967, wonach bereits zugelassene, österreichische Lastkraftwagen mit technisch geeigneten Abbiege- assistenzsystemen verpflichtend nachzurüsten sind.

       dass sich Österreich auf EU-Ebene für einen langfristig gültigen Standard bei Abbiegeassistenzsystemen, der auch die vorzunehmende österreichische Lösung umfasst, einsetzt.