64/PET XXVII. GP
Eingebracht am 17.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch
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Petition
Abgeordnete/r zum Nationalrat
Maximilian Lercher
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
__________________ Wien , am 15.06.2021
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend LKW- Mautflucht beenden - StVO reformieren!
Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von X BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit
freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Parlamentarische Petition
„LKW-Mautflucht beenden- StVo reformieren!“
Nachhaltige Verkehrspolitik hat bei der Regelung von Verkehrsrouten gleichermaßen die Interessen von Anrainerlnnen, sowie Gemeinden und Betrieben in den Vordergrund zu stellen. Dafür braucht es vor allem eine moderne Gesetzesgrundlage, die den Anforderungen der Bevölkerung und der Wirtschaft, aber auch übergeordneten Interessen, wie dem des Klima- und Umweltschutzes gerecht wird.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht in § 43 die Möglichkeit zum Erlass von Fahrverboten unter bestimmten Voraussetzungen vor. Im Wesentlichen muss eine Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs vorliegen. Um ein LKW-Fahrverbot zu verordnen, müssen die sachlichen Entscheidungsgrundlagen von der jeweils zuständigen Behörde umfassend ermittelt werden. Der Bundesgesetzgeber sieht das angesprochene LKW-Fahrverbot als Ausnahme, weshalb die im Gesetz geregelten Kriterien besonders streng geprüft werden müssen.
Viele Gemeinden haben mit sogenannten „Mautflüchtlingen“ zu kämpfen. Derzeit sehen die eng gefassten und starren Voraussetzungen des § 43 StVO jedoch keine Regelungsmöglichkeit zur Unterbindung dieses unerwünschten Umgehungsverkehrs vor. Damit fehlt eine gesetzliche Grundlage, welche eine qualitätsvolle Lenkung des Straßenverkehrs sowohl aus Sicht der Gemeinden und der lokalen Wirtschaft als auch aus jener der Anrainerinnen und Anrainer ermöglicht. Diese Rechtslücke hat direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität vieler Menschen in den steirischen Gemeinden.
Im Sinne einer fortschrittlichen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes ist es daher notwendig, die gesetzlichen Bestimmungen zum Erlass von LKW-Fahrverboten (z.B. Buchauerstraße B117, Ennstalstraße B146, Triebenertauernstraße B114, B77 Gaberlstraße) zu präzisieren, um so den Verordnungsgeber in die Lage zu versetzen, aktuellen Problemlagen auf einer rechtlich zeitgemäßen Basis begegnen zu können, ohne dabei die Interessen der Anrainerlnnen oder lokalen Unternehmen zu gefährden.