71/PET XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

NR Christian Ries

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 20.09.2021

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend „Klimaschutz mit Hausverstand: Ohne neue Steuern und undemokratische Bevormundung"

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Klimaschutzgesetz

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von _________ BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.


 

An den Herrn

Präsidenten des Nationalrats Mag. Wolfgang Sobotka Parlament

1017 Wien, Österreich

Petition „Klimaschutz mit Hausverstand: Ohne neue Steuern und undemokratische Bevormundung“

ln Österreich gibt es Bestrebungen der türkis-grünen Koalition, mit einem als „Klimaschutzgesetz“ betitelten Gesetz einen gesellschaftlichen Wandel zu forcieren. Zwar sind gesetzliche Maßnahmen zur wirkungsvollen Senkung des CC>2-Ausstoßes und anderer umweltschädlicher Emissionen natürlich ein begrüßenswertes Bestreben um nachhaltig eine lebenswerte, gesunde Umwelt zu sichern, jedoch darf dies nicht zu immer neuen Steuern, einer Bevormundung des einzelnen Bürger oder gar Aushöhlung des Parlamentarismus in Österreich und damit des demokratischen und des republikanischen Prinzips des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes führen. Österreich produziert lediglich 0,18 % der weltweiten Treibhausgas-Emissionen, was bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit von Maßnahmen stets bedacht werden muss.

Im bekannt gewordenen Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird jedoch bereits in der Präambel des §1 fälschlich suggeriert, das Gesetz wäre geeignet eine weltweite Klimakrise durch Maßnahmen in Österreich tatsächlich zu lösen, um in Folge eine Reihe an Maßnahmen - deren Kosten die Konsumenten zu tragen haben - vorzustellen. Diese bedeuten mehr Bürokratie, mehr Verbote, mehr Vorschriften und neuen Steuern und Abgaben.

Insbesondere steht zu befürchten, dass der Handlungsspielraum demokratisch gewählter Volksvertreter im Zuge der Willensbildung und Gesetzgebung in beiden Kammern des Parlaments und in den österreichischen Landtagen deutlich durch Gremien eingeschränkt wird, die selbst über keine demokratische Legitimation verfügen und nicht durch einen Bürgerentscheid in die Funktion gelangt sind.

Im Zentrum der heimischen Politik müssen jedoch stets die Österreicherinnen und Österreicher oder von ihnen auch tatsächlich gewählte Vertreter stehen. Keinesfalls darf ein Gesetz, das alles dem Klimaschutz unterordnet und die Menschen am Weg zu diesem Ziel zurücklässt, ohne jede direkte Mitbestimmung der betroffenen Bürger oder ihrer Vertreter beschlossen werden.

Dazu führen wir folgende Kritikpunkte zum beabsichtigten Gesetzesvorhaben aus:

 

       Klimaneutralität als Verfassungsbestimmung: Um zukünftige demokratische Entscheidungsfindungen zu erschweren, soll ein technokratischer Grundsatz als Vorabbedingung zum Inhalt eines Gesetzes gelten.

      Verbesserungsgebot als Verfassungsbestimmung: Der politische Handlungsspielraum demokratischer Organe wird einseitig dahingehend beschnitten, dass nur Maßnahmen beschlossen werden können, die eine behauptete „Verbesserung“ für das weltweite Klima bedeuten.

       Klimakabinett statt Föderalismus: Anstelle des bestehenden Systems der Ministerzuständigkeiten sowie der Eigenverantwortlichkeit der Bundesländer wird ein utopisches „Klimakabinett“ zur Umgehung des Föderalismus und mit schwacher demokratischer Legitimation eingerichtet. Beschlüsse des Klimakabinetts hätte die Bundesregierung binnen drei Monaten umzusetzen.

       Klimadialog mit NGOs statt Bürgern: Nicht die österreichischen Bürgerinnen und Bürgern werden im bürokratischen Dialog nach ihrer Meinung zur NoVA-Erhöhung gefragt, sondern eine sog. „eine zivilgesellschaftliche Repräsentanz“.

       Regierung als Befehlsempfänger: Der demokratisch nicht legitimierte „Klimadialog“ soll Empfehlungen an das systemwidrige Klimakabinett richten.

       Klimarat als Scheindemokratie: Nicht der demokratisch legitimierte Nationalrat oder Bundesrat, sondern ein „Klimarat“ genanntes Gremium, angeblich bestehend aus per Los gewählten, in Österreich lebenden Personen - die Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung soll „Empfehlungen für Klimaschutzmaßnahmen beschließen“.

       Steuererhöhungsautomatismus statt menschlicher Entscheidungs­findung: Nicht die gewählten Volksvertreter, sondern ein installierter Automatismus soll bei einer errechneten Überschreitung von Emissions­grenzwerten eine „zusätzliche Kohlenstoffbepreisung von fossilen Energieträgern“ zu Lasten der auf Kraftfahrzeuge und Ölheizungen angewiesenen Bevölkerung bewirken.

       Parallelbudget statt Transparenz: Außerhalb des Budgets soll ein Fonds - euphemistisch als „Zukunftsinvestitionsfonds“ bezeichnet - eingerichtet werden, um dem Klimakabinett ein Sonderbudget außerhalb der staatlichen Kontrollmechanismen einzurichten.

       Klimacheck als Gesamtänderung der Bundesverfassung: Alle Vorhaben des Bundes - das sind Rechtsvorschriften (z.B.: Gesetze, Verordnungen) und über- oder zwischenstaatliche Vereinbarungen - müssen als Vorbedingung klimaneutral und klimaresilient sein, was eine demokratiefeindliche Einschränkung des freien Mandats bedeutet.

Daher wird gefordert:

      Keine Klima-Steuererhöhung durch Automatismen und volle Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger bei der Budgeterstellung und beabsichtigten Einführung neuer Steuern zur Bepreisung von CO2.

      Keine Gesamtänderung des Bundes-Verfassungsgesetzes ohne Durchführung einer Vetovolksabstimmung, die der Bevölkerung die Möglichkeit zur Mitsprache einräumt.

      Keine Einschränkung des freien Mandats demokratisch gewählter Mandatare mittels technokratischer Grundsätze unter dem Vorwand des Klimaschutzes.

      Keine Einrichtung von demokratisch nicht-legitimierten „Dialogforen“, „Räten“ oder „Kabinetten“ um den direkten Kontakt mit den Österreicherinnen und Österreichern zu vermeiden.

Wien, am 20.09.2021