Ausschuss für Petitionen
und Bürgerinitiativen
Parlamentsdirektion
Dr.-Karl-Renner-Ring 3
1017 Wien, Österreich
Wien, 22.09.2020
Betrifft: Bürgerinitiative 1/BI betr. Diskriminierung d. Gesetzgebung – ZI.1/BI-NR2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Unabhängige
Monitoringausschuss möchte betreffend der Bürgerinitiative 1/BI "Diskriminierung
von Menschen mit Behinderung durch die österreichische
Gesetzgebung" die folgende Stellungnahme abgeben:
Der Ausschuss erachtet den Antrag als verfolgenswert, und empfiehlt daher, dass der Nationalrat die Arbeitsministerin und den Sozialminister in einer Entschließung dazu auffordert, gemeinsam gesetzliche Lösungen im Einvernehmen mit den Ländern zu finden, um der Vielschichtigkeit und Komplexität des Themas Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhang erlaubt sich der Ausschuss darauf hinzuweisen, dass eine derartige Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern die Grundlage zur Bearbeitung und Behebung weiterer zu lösender Probleme im Zusammenhang mit einer diskriminierenden Stigmatisierung als „arbeitsunfähig“ betreffend Menschen mit Behinderungen an der Schnittstelle Bundes- und Landeskompetenz dienen kann (beispielsweise die Einschätzung von „Behinderung“ nach dem sozialen Modell, echte Arbeit und echte Bezahlung für Menschen mit Behinderungen) und somit der Umsetzung der Ziele aus der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen näher kommt.
Der Unabhängige Monitoringausschuss empfiehlt daher dem Parlament, sich mit dieser Bürgerinitiative näher zu befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Mag.a Christine Steger