COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (19307/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Werte Parlamentarier und Bundesregierung, Ihr Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (Covid-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesunde Kinder und Jugendliche töten.
Das ist die unausweichliche Konsequenz
Viele Gründe sprechen gegen dieses Gesetz, unter anderem die Rechte auf körperliche Integrität, Selbstbestimmung und der Umstand, dass dadurch die bis zur Verlautbarung gültige Gesetzeslage (§§ 90 und 110 StGB) ad absurdum geführt wird.
Noch immer gilt, dass jeder invasive ärztliche Eingriff den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt.

Beschreibung der Impftechnik: Dies gilt natürlich auch für eine Impfung, bei der mittels einer spitzen Nadel die dünne, zarte Hautoberfläche eines Kindes durchstochen wird. anschließend eine Fremdsubstanz experimenteller gentechnischer Natur ohne Überprüfung allfälliger Langzeitwirkungen – möglicherweise ein Toxin – in aller Regel ohne sog. Aspiration (Überprüfung durch Hochziehen des Spritzenkolbens um auszuschließen, dass man in ein Gefäß injiziert) durch Drücken des Kolbens im Gewebe – Muskulatur, so hofft man – verteilt wird. Das ist der „Tathergang“.

Die körperlichen Folgen sind unausweichlich und nicht aufzuhalten, denn wenn der Impfstoff einmal im Körper angelangt ist, so kann ihn nichts und niemand mehr herausholen. Er wird über den Lymphweg oder auch anders in den Blutkreislauf gelangen und mittels des Herzschlages über das kardiovaskuläre System in alle Organe verteilt.

Der Rechtfertigungsgrund des Tatbestandes einer Körperverletzung im Zuge eines ärztlichen Eingriffes (wodurch Straffreiheit gewährleistet ist) stellt nach geltendem Recht die Einwilligung des Verletzten dar:

Ziel des Gesetzes vor dem Hintergrund der aktuell vorherrschenden Variante B.1.617.2 (SARSCoV-2-Variante Delta) die Reduktion der Viruszirkulation durch… Aufrechterhalten einer Durchimpfungsrate von über 90%.
UM DAS GESETZESZIEL VON 90 % ZU ERREICHEN, MÜSSEN KINDER UND JUGENDLICHE GEIMPFT WERDEN

Kinder und Jugendliche sterben nicht an COVID-19
Dies ist bewiesen durch die STATISTIK AUSTRIA Gestorbene 2020 nach Todesursachen, Alter und Geschlecht an COVID-19:
Null Personen bis 15 Jahre, 1 Person im Alter bis 20 Jahre. Über das Jahr 2021 wurde von STATISTIK AUSTRIA kein Abschlussbericht erstellt.
Drei Ausnahmen „bestätigen die Regel“:
a) Kinder und Jugendliche mit schweren Vorerkrankungen (z.B. Angelo der am 30. November 2021 im Alter von 4 Jahren im Krankenhaus Zwettl verstarb. Er hatte einen angeborenen schweren Herzfehler).
b) Kinder und Jugendliche mit Krebserkrankung und/oder Zytostatikatherapie
c) Kinder und Jugendliche mit angeborener Immunschwäche

Kinder und Jugendliche sterben an Myokarditis
Das ist medizinisch unbestritten; selbst die Bundesregierung mit ihrer Propagandamaschine kann dies dem Grunde nach nicht bezweifeln, sondern nur „schönreden“ (z.B.: selten, ungewöhnlich, unerwartet, nahezu auszuschließen, tragisch… oder was es sonst noch für verlogene und beschissene Worte gibt)

Myokarditis als Impfnebenwirkung bei Kindern und Jugendlichen wagen nicht einmal die Impfmittelhersteller zu verschweigen
Myokarditis und Perikarditis wurden sehr selten berichtet. Bei Abgeschlagenheit oder Fieber sollte starke körperliche Betätigung vermieden werden – „Aufklärungsbogen des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu mRNA-Impfstoffen“
Gegen dieses beunruhigende Faktum werden zwei Schutzbehauptungen angeführt:
a) Auch COVID-19 kann eine virale Myokarditis verursachen – was im Prinzip richtig ist. Motiv dieser Angabe: Sich aus möglichen Zivilklagen wegen Arzneimittelhaftung und Schadenersatz herauszuwinden
b) Die Impfung schützt vor Covid-19 und deshalb werden weniger Kinder eine Myokarditis entwickeln. Das ist jetzt der medizinische Schwachsinn . Faktum hingegen ist, dass gerade die verimpften Spike-Proteine „das Immunsystem zum Ausrasten“ bringen.
c) 14 % der Bevölkerung hatten bereits Kontakt mit Coronaviren auf natürlichem Wege. Zusätzlich werden mindestens drei Impfdosen aufgrund der Impfpflicht hinzu kommen – so wird man aus dem „Besten zweier Welten“ (Impfungen und Krankheiten) „beschenkt werden“.

Zitat aus dem Gesetzesentwurf:
„Hintergrund, dass geimpfte Personen sich grundsätzlich weniger häufig mit SARS-CoV-2 anstecken als ungeimpfte Personen . Dem Schutz der (öffentlichen) Gesundheit dient es insofern, als geimpfte Personen einem deutlich geringeren Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind und die Letalität drastisch reduziert wird…“
KOMMENTAR:
DAS IST NUR BLA-BLA AUF VOLKSSCHULNIVEAU UND HAT MIT EVIDENCE BASED MEDICINE SO VIEL GEMEINSAM WIE EINE KUH MIT EINEM UNIVESITÄTSPROFESSOR
Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung anderer Personen hängt von der quantitativen Viruslast ab. Am 28. Oktober 2021 wurde die Publikation von Singanayagam et al in Lancet zugänglich. Titel: „Gemeinschaftsübertragung und Viruslastkinetik der SARS-CoV-2-Delta-Variante (B.1.617.2) bei geimpften und ungeimpften Personen in Großbritannien: eine prospektive, longitudinale Kohortenstudie “. Die ermittelte Viruslast von voll immunisierten Individuen im Vergleich zu ungeimpften Individuen unterschieden sich nicht, auch bei unterschiedlichen Varianten war dies das Ergebnis dieser Studie, so auch bei der Delta-Variante.
Warum behaupten Sie immer wieder, dass Geimpfte für andere Personen weniger ansteckend sind als Ungeimpfte?

In der Begründung Ihres Gesetzesentwurfes wagen Sie folgende Behauptung:
 Die Impfung schützt -- Die Impfstoffe sind sicher und hochwirksam -- Die Impfung schützt mich und alle, die mir nahestehen - Die Pandemie lässt sich nicht „aussitzen" - Warten auf Totimpfstoff großes Risiko
LÜGEN SIE VORSÄTZLICH ODER SIND SIE NUR SCHLICHT UND EINFACH VÖLLIG AHNUNGSLOS?
Im Jahr 2020 war kein einziger Mensch geimpft (in anderen Worten NULL PERSONEN) und es starben laut Statistik Austria 6.491 Menschen an COVID-19.
Im Jahr 2021, am 18.12.2021, sind zusätzlich 6.547 Menschen an COVID-19 verstorben .
Es sind: 2021 mehr Personen an COVID-19 gestorben als in 2020, obwohl 69 % der Bevölkerung geimpft worden sind.
Wie ist jetzt sachlich eine Impfpflicht zu rechtfertigen?
Im European Journal of Epidemiology des Springer Verlags wurde am 30 September 2021 veröffentlicht:
„ Der Anstieg von COVID-19 steht in keinem Zusammenhang mit der Impfrate in 68 Ländern und 2947 Landkreisen in den Vereinigten Staaten”
Warum behaupten Sie immer wieder, dass Geimpfte für andere Personen weniger ansteckend sind als Ungeimpfte?

KÖNNTE EINE CORONA-„SCHUTZIMPFUNG“ SINNVOLL SEIN?
JA, FÜR PERSONEN IN PFLEGEHEIMEN, DIE ÜBER 80 JAHRE ALT SIND
Blicken wir den Tatsachen ins Gesicht: Dieser Mensch hat bestenfalls noch zwei Lebensjahre vor sich. Eine COVID-19 Infektion wird ihn innerhalb von zwei bis drei Woche hinwegraffen, seine Überlebenschance mit vier bis fünf Vorerkrankungen tendieren gegen Null Prozent. er kann durch die Impfung nur gewinnen und Spätfolgen der Impfung wird er nicht erleben.
Wer sich impfen lassen will, soll sich impfen lassen
Wer sich nicht impfen lassen will, soll es unterlassen (dürfen)

Die Langzeitwirkungen über einen längeren Zeitraum (mehr als fünf Jahre) sind völlig ungewiss. Konkrete Aussagen darüber sind rein spekulativ.
Die Impfpflicht ist ein Impfzwang, der medizinisch-wissenschaftlich und evidenzbasiert nicht argumentierbar ist
Wer andere zur Impfung zwingt, nimmt billigend in Kauf, dass Menschen an „Nebenwirkungen“ = Impfschäden sterben werden – vor allem Kinder und Jugendliche, die niemals an COVID-19-Erkrankungen versterben würden
Impfzwang widerspricht der ärztlichen Ethik
Bedenken Sie letztlich auch:
Politische Systeme ändern sich. In Zukunft könnte man unter einer anderen Regierung Sie zur Rechenschaft ziehen und Sie zivil- und strafrechtlich belangen. Die Behauptung: „Ich habe nicht gewusst, dass d a s passieren könnte, wird niemand glauben, wenn man die mehr als 10.000 Stellungnahmen zu I h r e m Impfgesetz als Beweismittel zulassen würde.
Univ.Prof. Dr. Johann Missliwetz i.R. – Facharzt für Gerichtliche Medizin

Stellungnahme von

Missliwetz, Johann

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