Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten

bmeia.gv.at

BMEIA - I.5 (Allgemeines Völkerrecht)

abti5@bmeia.gv.at

 

An:

BMDW (post.II3_19@bmdw.gv.at)

Mag. Mirjam Zeitfogel

AD. RR Angeline Migsich

Sachbearbeiterinnen

 

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an abti5@bmeia.gv.at zu richten

Geschäftszahl: 2020-0.395.933

 

Zu GZ: 2020-0.382.934 vom 23. Juni 2020

 

 

Begutachtung; BMDW; Entwurf eines Bundesgesetzes zur Begründung von Vorbelastungen und über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen; Stellungnahme des BMEIA

Das BMEIA nimmt zu dem Entwurf wie folgt Stellung:

 

Gem. § 8 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmen­richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 208/2014, darf jede Bundesministerin oder jeder Bundesminister, in deren oder dessen Wirkungs­bereich die Gewährung einer Förderung fällt, mit anderen sachlich in Betracht kommenden Rechtsträgern mit Ausnahme anderer Gebietskörperschaften Verträge abschließen, wonach Förderungen aus Bundesmitteln durch diese Rechtsträger im Namen und für Rechnung des Bundes nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung abgewickelt werden können.

Sofern i.G. tatsächlich Förderungen im Sinne der obz. Rechtsgrundlage ausgeschüttet werden, kann das BMEIA keine Investition aus diesen Mitteln erwirken. 

Aus ho. Sicht sollte dennoch der explizite Geltungsbereich klarstellt werden.

 

Wien, am 26. Juni 2020

Für den Bundesminister:

H. Tichy

Elektronisch gefertigt