Stellungnahme des Ausschusses der Abteilung der Angestellten und Mag. Sabine Eigelsreiter-Scharl zum Arbeitspapier TÄG/TÄKamG

 

Zu den Arbeitspapieren TÄG und TÄKamG nehmen der Ausschuss der Abteilung der Angestellten und Mag. Sabine Eigelsreiter-Scharl aus dem Vorstand der Österreichischen Tierärztekammer wie folgt Stellung:

 

 

§19 TÄG                Die Abteilung der Angestellten lehnt ausdrücklich eine von der Abteilung der Selbständigen gewünschte Verankerung von freien Dienstnehmer*innen zum Zwecke von Vertretungstätigkeit im TÄG ab. Im Unterschied zum Ärztegesetz, in dem die Anzahl der anzustellenden Ärzt*innen limitiert und daher der Bedarf einer Erweiterung für den Vertretungsfall gegeben ist, schränkt das TÄG die Anzahl der angestellten  Tierärzt*innen nicht ein und ermöglicht ohnehin zusätzlich die Vertretung durch selbständige Kolleg*innen. Die zusätzliche Verankerung der Vertretungstätigkeit durch freie Dienstnehmer*innen im TÄG intendiert aus unserer Sicht, eine Aufweichung der geltenden Gesetzeslage und erhöht damit die Gefahr von „scheinselbständigen“ Tätigkeiten. Die Anstellungssituation würde durch Abschluss eines Kollektivvertrages optimiert.

 

§23 TÄG                Der AAA begrüßt die für Angestellte vorgesehene Befugnis zum Führen einer Hausapotheke. Einer etwaiger Konflikt hinsichtlich der Weisungsbindung gegenüber der Dienstgeberin / dem Dienstgeber erscheint nicht gegeben, da eine solche Weisung weder von der übertragenen Verantwortung entbindet, noch geltende Gesetze außer Kraft setzt. Jede*r leitende Angestellte ist gegenüber seinem Dienstgeber / seiner Dienstgeberin  weisungsgebunden und gleichzeitig für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen verantwortlich.

                               Auch Selbständige können nach dem neuen Gesetzesentwurf mehrere Berufssitze haben, was die Kontrollen der Hausapotheken kompliziert. Es stellt sich ebenfalls die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass Angestellte, denen die Führung einer Hausapotheke anvertraut worden ist, regelmäßig den Dienstort wechseln.

 

 

§29 TÄKamG         Der AAA lehnt jegliche Schwächung der Position des Kammeramtsdirektors / der Kammerdirektorin entschieden ab. Der/Die KAD nimmt die unabhängige Vertretung für beide Abteilungen wahr und darf daher nicht zum Sekretär / zur Sekretärin der/des, in einer Abteilung beheimateten Präsidentin/Präsidenten herabgestuft werden.  Der AAA sieht daher die unbedingte Notwendigkeit diese Position sowohl durch den Titel „Kammeramtsdirektor*in“ als auch durch eine adäquate Entlohnung bzw. durch das Recht an allen Sitzungen der ÖTK teilzunehmen, zu stärken.

 

§42 TÄKamG         Der AAA stimmt dem Änderungsvorschlag zu, dass es nicht mehr zwingend notwendig ist, ein Mitglied des Kuratoriums aus der leistungsbeziehenden Gruppe zu bestellen. Es muss allerdings aus unserer Sicht im Gesetz verankert sein, dass Mitglieder aus beiden Abteilungen in einem den Mitgliedszahlen entsprechendem Verhältnis zu bestellen sind.

 

§47 TÄKamG         Der AAA ersucht um Erweiterung für die Gruppe der Kollektivvertragsbediensteten der Universität. Die Vertragsbediensteten stellen einen verschwindend kleinen Teil der Uni-Angestellten dar und wurden fast zu Gänze auf den KV umgestellt. Als Begründung sollte die, bereits durch die APK Pensionskasse gegebene, 2. Pensionssäule aller Uni-Bediensteten angeführt werden. Eine dritte Pensionssäule durch den ÖTK Versorgungsfonds erscheint daher für Universitätsbedienstete weder notwendig noch finanzierbar.

 

§53 Abs 3               Der AAA hält eine nach den ersten vollen 30 Tagen taggenaue Abrechnung für am

TÄKamG                sinnvollsten. So können Tierärzt*innen, die länger als 30 Tage vorübergehend erwerbsunfähig sind, entsprechende Unterstützung bekommen.  Denn Notsituationen beziehungsweise schwere Erkrankungen halten sich an keinen fixen 30-Tage-Rhythmus.

 

 

Wien, am 22.7.2020

 

Dr. Armin Pirker

Mag. Karoline Paschos

Dr. Angela Nachtwey

Dr. Bettina Hartl

Dr. Maximillian Pagitz

Dr. Matthias Eberspächer-Schweda

Mag. Christian Knecht

Mag. Birgit Ahlborn

Mag. Jasmine Moser

Mag. Lukas Huber

 

Mag. Sabine Eigelsreiter-Scharl (Vorstand)