Eingebracht von: Raffelsberger, Helmut

Eingebracht am: 10.06.2021

 

An die/den/das

 

Bundesminister*in/-ium für Verkehr, Innovation und Technologie;

BMVIT – IV/L2, Mag.ra Nonnenmacher

ergeht per E-Mail an:  l2@bmvit.gv.at; katja.nonnenmacher@bmvit.gv.at

 

Schörfling, am 7. Juni 2021

 

Betreff:      Stellungnahme zur LFG-Novelle; BMVIT 2020-0.373.044

 

Vielen herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Novelle des LFG, der wir hiermit gerne nachkommen und auf entsprechende Berücksichtigung hoffen. Wir schlagen zur Beseitigung der bestehenden Diskriminierung, des Rechtschreibfehlers sowie aufgrund der zwischenzeitlichen Rechtsfortentwicklung (Drohnen) folgende Änderung in Z. 39 der Novelle vor:

 

39. In § 10 Abs. 1 Z 4 wird das Wort „Hänger-“ durch das Wort „Hänge-“ ersetzt.

 

39. In § 10 Abs. 1 Z 4 wird die Wortfolge „Hänger- oder Paragleitern“ durch die Wortfolge „Hänge- oder Paragleitern, sowie für motorisierte Hänge- oder Paragleiter außerhalb von Ortsgebieten,“ ersetzt.

 

Dadurch wird die derzeitige Diskriminierung von motorisierten Hänge- oder Paragleitern im Vergleich zu Freiballonen (§ 10 Abs. 1 Z. 3 und Z. 6 LFG = außerhalb von dicht besiedeltem Gebiet) sowie Fallschirmen (§ 10 Abs. 1 Z. 5 LFG= außerhalb von dicht besiedeltem Gebiet) sowie Drohnen (unmittelbar anwendbares Unionsrecht = sogar innerhalb dicht besiedeltem Gebiet) beseitigt. Motorisierte Hänge- oder Paragleiter sind ebenso wie Freiballone nicht flugplatzgeeignet, benötigen längere Startvorbereitungen, sind langsam und sehr stark windabhängig (<15 km/h, Planbarkeit analog Freiballonen). Freiballone und Drohnen dürfen sogar im besiedelten Gebiet starten und landen, die Klarstellung für "außerhalb von Ortsgebieten" ist jedenfalls adäquat.

 

Wir danken für Ihre Mühewaltung, stehen bei Fragen, zukünftigen Regelungsintentionen oder für weitere Behandlungen gerne jederzeit zu Ihrer Verfügung und verbleiben elektronisch

mit dem Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung

 

ÖSTEREICHISCHER UL-FLUG-VERBAND

 

DDr. Helmut Raffelsberger (Präsident)

Richard Wagner (Generalsekretär)

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Österreichischer UL-Flug-Verband -

Austrian Ultra- and Microlight Association

ZVR-Zahl:  218069599

A - 4863 Seewalchen, Steindorf 8

Präsidium:

DDr. Helmut Raffelsberger (Präsident)

Dr. Thomas Tupi (Vize-Präsident)

Walter Enser (Präsidialrat)

Richard Wagner (Generalsektretär)