Eingebracht von: Seidl, Lois
Eingebracht am: 05.03.2021
Diese Maßnahme ist nicht verhältnismäßig und darf nur durch "vorheriger" Genehmigung durch das Verfassungsgericht in Anwendung gebracht werden.
Ausserdem ist eine Petition zu erstellen wonach die Bevölkerung mindestens 60 Tage Zeit hat sich gegen diese geplante Novellierung auszusprechen.