Eingebracht von: Elfriede, Hörtnagl-Zofall, Mag.

Eingebracht am: 08.03.2021

 

 

           

 

            MAG. ELFRIEDE HÖRTNAGL-ZOFALL

            ZWÖLFERGASSE 4

            6175 KEMATEN

            TELEFON        0676/7306977

            e-mail: e.zofall@aon.at

 

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

An das

Bundesministerium für Soziales,

Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

 

Per Email:                        Kematen, am 08.03.2021

info@parlament.gv.at

august.woeginger@parlament.gv.at

post@sozialministerium.at

 

post@bka.gv.at

sebastian.kurz@bka.at

 

office@oevpklub.at

klub@spoe.at

pamela.rendi-wagner@parlament.gv.at

parlamentsklub@fpoe.at

herbert.kickl@parlament.gv.at

dialogbuero@gruene.at

parlamentsklub@neos.eu

beate.meinl@neos.eu

 

zur Kenntnis an:

post@sozialministerium.at

 

Betreff:

STELLUNGNAHME ZUR NOVELLE Epidemiegesetz und COVID-19 MG vom 03.03.2021

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wieder erfolgt ein massiver Angriff auf die Grundrechte, die Demokratie und die Freiheit in unserem Land durch die geplante Verschärfung des Epidemie Gesetzes und des COVID-19 Maßnahmengesetzes.

 

Und wieder soll ein Gesetzesentwurf mit einer empörend kurzen Begutachtungsfrist von lediglich 6 Tagen in einer Manier durchgepeitscht werden, die zum wiederholten Mal demokratiepolitisch inakzeptabel ist.

 

Wieder wird durch ein derartiges Vorgehen die Rechtsstaatlichkeit, unsere Verfassung und die Demokratie mit Füßen getreten.

 

Und wieder werden wir Bürger einem „Recht“ unterworfen, das erst später aber doch in absehbarer Zeit seiner Legitimität durch einen entsprechenden Richterspruch des Verfassungsgerichtshofes enthoben wird.

 

Wieder ohne jede Vorankündigung und ohne ein Minimum an Diskussion hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) am 3.3.2021 im Nationalrat eine Novelle zur Änderung des EpiG und des COVID-19-MG eingebracht.

 

Und wieder wird damit der schon bestehenden Behördenwillkür im großen Stil die Möglichkeit gegeben, ohne Nachweis evidenzbasierter Notwendigkeit und rein nach behördlicher Befindlichkeit in unsere Grundrechte unter anderem auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, aber auch auf körperliche Unversehrtheit, einzugreifen.

 

Wieder werden mit vorliegenden Novelle den bisher nicht gefügigen Menschen Nachteile zuteil und sollen diese nunmehr noch härter bestraft werden, wenn sie sich nicht den irrationalen, unnotwendigen, ungeeigneten und unverhältnismäßigen Maßnahmen fügen, weshalb auch dieses Gesetzesvorhaben einer Nötigung respektive Erpressung gleichzusetzen ist.

 

Und wieder kann nur festgestellt werden, dass sich auch dieses absolut indiskutable Vorgehen in die bereits lange Abfolge von unzähligen rechtswidrigen (verfassungs- und gesetzeswidrigen) Vorschriften der letzten 12 Monate einreiht.

 

Wieder ist vor diesem Hintergrund festzuhalten,

 

         dass sowohl die Tests als auch die Impfungen, auch wenn sie nicht als Pflicht deklariert sind sondern die Menschen unfreiwillig freiwillig durch die Hintertüre treffen, einen unzulässigen Angriff und Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, in die Freizügigkeit der Person und in die Versammlungsfreiheit darstellen und diese als unantastbar garantierten Menschenrechte verletzten.

 

         Zwänge dieser Art – betreffend Test oder Impfungen - sind lediglich als hilfloser Versuch eines Bundeskanzlers, eines Bundesministers und einer gesamten Bundesregierung anzusehen, sich durchsetzen zu wollen.

 

         Ungeachtet dessen sind auch die nun beabsichtigten Maßnahmen wiederum allesamt ungeeignet, den angestrebten Zweck zu erfüllen; sie sind weder notwendig noch stehen sie in irgendeinem rechtfertigbaren Mittel-Zweck-Verhältnis.

 

         Das führt dazu, dass nicht nur den Menschen, die sich nicht testen oder die sich nicht impfen lassen, sondern auch den Menschen mit einem positivem Testergebnis ohne Krankheitssymptome weiter zu Unrecht Grund- und Freiheitsrechte entzogen werden und dies in einem noch viel größerem Umfang und einem viel weitreichenderem Maße als bisher! Denn nach wie vor gilt, dass selbst ein positives Testergebnis kein Beweis dafür ist, dass vom Betroffenen auch nur irgendeine Ansteckungsgefahr ausgeht, solange keine klinischen Symptome einer Erkrankung vorliegen. Derart ungeeignete Maßnahmen können daher auch nie verhältnismäßig sein!

 

         Die WHO räumt ein:

- dass COVID-19 nicht gefährlicher ist als die Grippe,

- dass COVID 19 nicht infektiöser ist als die Grippe, und

- dass COVID 19 nicht letaler ist als die Grippe.

 

         Der Europarat räumt in seiner Resolution vom 27.01.2021, 2361/2021 ein, dass niemand gegen seinen Willen geimpft werden darf und niemandem daraus, dass er sich nicht impfen lässt ein Nachteil erwachsen oder er in irgendeiner Form benachteiligt resp. diskriminiert werden darf.

 

Und wieder ist somit auch dieses Gesetzesvorhaben eines jener verstörenden Maßnahmen, die weder einen Virus eliminieren können, noch sind diese verstörenden Maßnahmen notwendig, geeignet oder verhältnismäßig, die Verbreitung eines Virus zu verhindern. Denn diese Maßnahmen sind samt und sonders rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Wohl aber öffnen sie der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor:

 

         So bedeuten insbesondere die Änderungen der §§ 15, 24, 25 und 40 Verschärfungen in einem nicht rechtfertigbaren Ausmaß.

         Wie auch insbesondere mit den Änderungen der §§ 4a, 5, 5b und 5 c COVID-19 MG massive Verschärfungen und Ausdehnungen erfolgen, die absolut abzulehnen sind.

 

Wieder reihen sich die geplanten Gesetzesänderungen in die bereits unüberschaubare große Anzahl komplett irrationaler, gänzlich unnotwendiger, völlig ungeeigneter und absolut unverhältnismäßiger Maßnahmen ein, die die Bevölkerung weiter stumm und gefügig halten soll und die die ohnehin bereits vorhandene und überkochende Spaltung der Menschen weiter vorantreibt. In eine Spaltung jener, die verunsichert, verängstigt und daher unkritisch und unwidersprochen der ständig wechselnden und unübersichtlichen Regelungsflut und Regelungswut der willkürlich agierenden und (herum)irrenden Regierung entsprechen einerseits und jener, die dankenswerterweise noch immer willens und in der Lage sind, ihren Verstand, ihre Vernunft, ihre Einsicht und ihr Allgemein- und Fachwissen zu beherrschen und dafür aufzuwenden, diesem Irrsinn vor entgegenzuhalten.

 

Und wieder ziehen sich mit diesem Vorhaben der Bundeskanzler, der Bundesminister und die gesamte Bundesregierung und Sie die im Parlament zustimmenden Abgeordnete weiter den Unmut der Menschen zu, die erfreulicherweise mittlerweilen nach einem Jahr der Verängstigung und Panikmache, der Isolation und Verunsicherung, der Sprachlosigkeit und Untätigkeit aus ihrer Ohnmacht, Angst, Wut und Aggression heraus treten und ihre Rechte einfordern. Denn einen Bürgerkrieg im Land wollen Sie und wir doch alle nicht?!

 

Wieder fordere ich daher Sie, Herr Bundeskanzler, Herr Bundesminister, die gesamte Bundesregierung und Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete zum Parlament, daher auf, von diesem haarstäubenden, ungeheuerlichen Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen und zu verhindern, dass die Verfassung, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie weiter aus ihrer Verankerung gehoben wird!

 

Und wieder fordere ich Sie dazu auf, damit aufzuhören, Unsicherheit und Ängste damit zu schüren, dass in regelmäßiger Abfolge, neue rechtswidrige Regelungen jenen nachfolgen, die bereits erfolgreich bekämpft und aufgehoben wurden. Sowohl der Bundeskanzler, als auch die Bundesminister wie überhaupt die gesamte Bundesregierung und Sie als Abgeordnete zum Nationalrat müssen längst erkannt haben, dass die breite, von Ihnen gezielt verunsicherte und verängstigte sowie durch stetig neue Gesetze und Verordnungen gezielt eingeschüchterte Bevölkerung sehr wohl längst erkannt hat, dass die im Wochentakt (!!!!)  herein prasselnden Änderungen der Rechtslage das Klima der Angst, der Wut, der Aggression, der Unsicherheit, der Ohnmacht und der Hilflosigkeit nur weiter schüren aber nichts zu dem beitragen, was von Regierungsseite vorgegeben wird, verfolgt zu werden, nämlich einen Virus zu eliminieren resp. die Verbreitung eines Virus zu verhindern.

 

Wieder ist daher zu resümieren, dass diese Entwicklung unserer Demokratie und der gesunden physischen und psychischen Entwicklung der Bevölkerung abträglich ist und diese massiv schädigt. Auch stellt sich die Frage nach einem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden längst nicht mehr, denn dieser ist bereits eingetreten. Mit diesen Folgen müssen Sie, Herr Bundeskanzler, Sie Damen und Herren Bundesminister, somit die gesamte Bundesregierung aber auch Sie Damen und Herren Abgeordnete zum Nationalrat zurechtkommen, da schließlich Sie diese nachteiligen Folgen - nicht nur mit ihrem Gewissen - zu verantworten haben werden.

 

 

 

 

Mag. Elfriede Hörtnagl-Zofall

 

 

 

Kontakt:

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