Eingebracht von: Steineck, Dr. med., Iris

Eingebracht am: 09.03.2021

 

Als Ärztin und Österreicherin

verweise ich auf das Urteil des Berufungsgerichtes von Lissabon

https://tribunal-relacao.vlex.pt/vid/851822033?_ga=2.155956985.353358071.1605737091-350727261.1605737091) schreibt das Gericht:

„Eine medizinische Diagnose ist eine medizinische Handlung, zu der nur ein Arzt rechtlich befugt ist und für die dieser Arzt allein und vollständig verantwortlich ist. Keine andere Person oder Institution, einschließlich Regierungsbehörden oder Gerichte, hat eine solche Befugnis. Es ist nicht Aufgabe der regionalen Gesundheitsbehörde, jemanden für krank oder gesundheitsgefährdend zu erklären. Nur ein Arzt kann dies tun. Niemand kann per Dekret oder Gesetz für krank oder gesundheitsgefährdend erklärt werden, auch nicht als automatische, administrative Folge des Ergebnisses eines Labortests, egal welcher Art.“

Das Gericht geht in seinen Ausführungen weiter und beschäftigt sich darin ausführlich mit der Zuverlässigkeit der Labortest, genauer gesagt der PCR-Tests. In seiner Urteilsbegründung schreibt das Gericht:

 

„Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Beweise ist dieser Test [der RT-PCR-Test] an und für sich nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht, und zwar aus mehreren Gründen, von denen zwei von vorrangiger Bedeutung sind:

Die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der Anzahl der verwendeten Zyklen ab; Und beruft sich unter anderem auf die Ergebnisse der Studie von Jaafar et al. (https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1491), welche Ende September 2020 im Oxford Academic Journal veröffentlicht wurde und von einer Gruppe durchgeführt wurde, die einige der größten europäischen und weltweiten Spezialisten auf diesem Gebiet zusammenbringt, so das Gericht.

 

 Das Gericht schreibt in seiner Urteilsverkündung: 

 

„Was sich aus diesen Studien ergibt, ist einfach - die mögliche Zuverlässigkeit der durchgeführten PCR-Tests hängt von Anfang an von der Schwelle der Amplifikationszyklen ab, die sie beinhalten, so dass bis zu einer Grenze von 25 Zyklen die Zuverlässigkeit des Tests bei etwa 70% liegt; wenn 30 Zyklen durchgeführt werden, sinkt der Zuverlässigkeitsgrad auf 20%; wenn 35 Zyklen erreicht werden, liegt der Zuverlässigkeitsgrad bei 3%.“

 

Neben der Kritik am PCR Test, gibt es Anlass die Impfung kritisch zu sehen. Die verwendeten mRNA und Vektor-Impfstoffe sind nicht langzeitgeprüft und es zeigen sich in Landesstatistiken Nebenwirkungen sogar Todesfälle, wie kürzlich auch eine junge Frau vom KH Zwettl, Zusammenhänge zwischen Todesfällen nach der Impfung sind noch nicht abgeklärt, offensichtlich hat sich eine Gerinnungskaskade aktiviert. Aus medizinischer Sicht ein Grund zur Vorsicht und D-Dimer, als Thrombose-Indikator sollte im Verdachtsfall bei geimpfter Bevölkerung höhere Beachtung geschenkt werden.

 

Zudem LEHNT DIE WHO DEN GEPLANTEN IMPFPASS AB, da er nicht geeignet ist, Neuinfektionen zu verhindern, vorrangig, weil nicht klar ist, wie lange Immunität nach einer Impfung anhalte, laut WHO Regionaldirektor KLUGE.

 

Mittlerweile haben 18 amerikanische Bundesstaaten unter Berufung auf Empfehlungen der WHO die Maskenschutzpflicht und Lockdown beendet - es sollte überprüft werden, weshalb diese Bundesstaaten lockern.

 

Ich wünsche mir als Ärztin Meinungsfreiheit und wissenschaftlichen Diskurs.

 

Wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, sollte sich informieren, wie der aktuelle wissenschaftliche Stand ist und wie europäische BGH, die WHO und andere Staaten die Sachlage bewerten.

 

Die Politik muss die Maßstäbe ihres Handelns offenlegen und begründen. Auch wer die Gesundheit schützt, darf die Wahrung von Grundrechten nicht beliebig einschränken.

 

Und das sich nunmehr der Begriff des "Corona Verleugnens" aufdrängt und man versucht ist zu argumentieren, dass sich nicht in diesem Eck befindet, finde ich besonders bedenklich und zeigt den Fortschritt von manipulativen Gedankenspiele und Blame-Shifting, Schuldumkehr.

 

Als Wissenschaftlerin muss man sich nicht entschuldigen, wenn man aktuelle Studien zitiert.

 

Daher kommt nicht der obligatorische Satz, den manche gerne von Corona kritischen Stimmen hören, nicht,

Ich schließe meine Stellungnahme mit dem Hinweis, ,es gibt Gründe die geplanten Maßnahmen in mehrfacher Hinsicht reiflich zu überprüfen.

 

Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr.