Stellungnahme der ÖBB zur Petition Nr. 7 betreffend "Reduktion des Verkehrslärms, verursacht durch die A1 Westautobahn und Güterzug-Umfahrung (GZU) der ÖBB im Gemeindegebiet von St. Margarethen/Sierning", überreicht vom Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer

 

02. Oktober 2020

 

Für den Lückenschluss St. Pölten – Loosdorf (GZU) wurde in den 1990er Jahren als erstes Infrastrukturprojekt in Österreich ein Genehmigungsverfahren nach dem damals neuen Umweltverträglichkeitsprüfgesetz (UVP-G) abgewickelt. Der Genehmigungsbescheid hat damals beim Schallschutz sehr niedrige Grenzwerte beim Schienenlärm vorgeschrieben. Diese waren sogar noch strenger als heute gültige Regelungen. Aus diesem Grund wurden auch umfangreichere Schallschutzmaßnahmen als bei anderen Bahnprojekten errichtet.

Nach Inbetriebnahme der Trasse im Dezember 2017 wurden ab Juni 2018 die per Bescheid vorgeschriebenen Schallmessungen durchgeführt, um die Wirksamkeit der Schallschutzmaßnahmen zu überprüfen. Die Messungen ergaben, dass der vorgeschriebene Dauerschallpegel mit dem derzeit abgewickelten Zugsprogramm auch in Verbindung mit dem aktuell verkehrenden Wagenmaterial eingehalten wird. Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission ist mit Fahrplanwechsel 2024 der Einsatz von lauten Güterwaggons in diesem Streckenabschnitt nicht mehr zulässig, sodass auch für die Zukunft Grenzwertüberschreitungen ausgeschlossen werden können. Ein entsprechender jährlicher Anstieg des Anteils leiser Güterwaggons ist bereits zu verzeichnen.

 

Somit werden entlang der gesamten Strecke alle Grenzwerte eingehalten. Das Ergebnis der Schallmessungen wurde im September 2019 in einem Bericht dem BMVIT (nunmehr BMK) und dem im UVP-Verfahren bestellten Sachverständigen erläutert und übermittelt. Seitens des Sachverständigen wurde eine schriftliche Stellungnahme bis zum Herbst 2020 zugesagt, wobei von diesem aber bereits vorab telefonisch die Lärmmessergebnisse und die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte hinsichtlich der Schallimmissionsmessungen an den bescheidgemäßen Messpunkten (u.a. vier Messpunkte im Gemeindegebiet St. Margarethen a. d. Sierning) grundsätzlich bestätigt wurden. Leider ist der schriftliche Bericht des Sachverständigen dazu bis jetzt ausständig.

 

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Bettina Gusenbauer

Leiterin Corporate Affairs, ÖBB-Holding

Tel. 0664 617 36 55, mailto: bettina.gusenbauer@oebb.at