Stellungnahme zu 99/PET (816/SPET)

Stellungnahme zu Petition

Stellungnahme zu der Petition betreffend eines von den Rechtsanwälten Mag. Alexander Scheer und Mag. Florian Höllwarth, MBL ausgearbeiteten Gesetzesvorschlags gegen die Diskriminierung auf Grund des Impfstatus gegen COVID-19 überreicht von den Abgeordneten Dr. Susanne Fürst und Christian Ries (99/PET)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Zum Thema Ungleichbehandlung liefert Artikel 7 Abs 1 S 1 B-VG eine klare Vorgabe, wenn es dort heißt: "Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich."

Noch präziser wird Art 14 EMRK (Verbot der Benachteiligung): "Der Genuß der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, in der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, in den politischen oder sonstigen Anschauungen, in nationaler oder sozialer Herkunft, in der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, im Vermögen, in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist." Ziel (Telos) dieser Bestimmung ist die Verhinderung jedweder Diskriminierung von Menschen.

Der Begriff "sonstiger Status" muss bei teleologischer Interpretation dieser bewusst beispielhaften Aufzählung selbstverständlich auch den "Impfstatus", bzw. den "Genesenenstatus" oder den "Teststatus", umfassen. Die derzeit noch immer gelebte Praxis, gesunde Menschen, die über kein "G" verfügen, von gesellschaftlichen, beruflichen oder bildungsbezogenen Tätigkeiten auszuschließen, stellt somit eine (verfassungs-)rechtswidrige Diskriminierung dieser Personen dar, die in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen entsprechend geahndet und sanktioniert werden sollte.

Auf die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten sei in diesem Zusammenhang verwiesen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Harald Swoboda