Eingebracht am 28.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

gemäß § 33 GOG-NR

 

des Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs.1 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung in Zusammenhang mit angstschürender Desinformationspolitik und Machtmissbrauch der schwarz-grünen Bundesregierung zu Covid-19 (COVID19-Untersuchungs-ausschuss)

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur Untersuchung der politischen Verantwortung in Zusammenhang mit der Desinformationspolitik der Bundesregierung zu Covid-19 wird ein Untersuchungs-ausschuss eingesetzt.“

 

 

UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND

 

Verdacht der unsachlichen Einflussnahme auf Vorbereitung, Willensbildung, Umsetzung und Vollziehung aller in Zusammenhang mit seitens der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen betreffend COVID-19 im Zuge der Vollziehung des Epidemiegesetzes sowie sämtlicher COVID-19 Maßnahmen- und begleitgesetze seit 1. Jänner 2020

 

Insbesondere Aufklärung darüber,

a)    welche Entscheidungsgrundlagen hinsichtlich Covid-19 der Bundesregierung wann zur Verfügung standen,

b)    ob der von ihr betriebene „Shutdown“ alternativlos war oder ob mit gelinderen Mitteln insbesondere ökonomische Kollateralschäden minimiert hätten werden können;

c)    wie es zur Kundmachung und Information über rechtswidrige Verordnungen und Erlässe, wie insbesondere den sogenannten „Ostererlass“ von BM Anschober, kommen konnte und welche Rolle der Verfassungsdienst dabei spielte;

d)    wie es zu öffentlichen Aussagen, insbesondere des Innenministers, kommen konnte, wonach sogenannte „Corona-Partys“, also Treffen im privaten Rahmen, rechtswidrig seien;

e)    wie es zu öffentlichen Aussagen kommen konnte, wonach eine allgemein gültige „Maskenpflicht“ bestehe;

f)     wie die Aussage des Bundeskanzlers, wonach „die Menschen vor einer Ansteckung Angst haben sollen oder Angst davor, dass Eltern oder Großeltern sterben“, zu beurteilen ist, insbesondere ob damit eine gezielte Verbreitung von Angst als Mittel, die Bevölkerung politisch gefügig zu machen, beabsichtigt war;

g)    ob die Covid-19-Informationspolitik der Bundesregierung darauf ausgerichtet ist, eine öffentliche Meinung zu erzeugen, die den Eingriff in Grundrechte politisch erleichtern soll;

h)    ob und inwieweit sämtliche Handlungen und Maßnahmen der Tiroler Landesregierung in Hinblick auf den „Ischgl-Skandal“ mit der Bundesregierung akkordiert waren, ob in diesem Zusammenhang bei Mitgliedern der Bundesregierung interveniert wurde und ob sich Mitglieder der Bundesregierung an allfälligen Vertuschungsmaßnahmen beteiligt haben;

i)     ob und inwiefern eine direkte oder indirekte Medienbeeinflussung, insbesondere durch das Schalten von „Corona-Inseraten“, durch die Bundesregierung mit dem Ziel einer regierungsfreundlichen Berichterstattung stattgefunden hat;

j)      ob die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, auf ein deutsches Strategiepapier, das die Vorbereitung von Angst als politisches Ziel empfiehlt, zurückgegriffen hat.

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Morgenjournal am 27. April 2020 berichtete unter dem Titel:Corona-Maßnahmen: Protokoll einer Expertenrunde im Kanzleramt“ über ein Ö1 vorliegendes Protokoll einer Sitzung von Experten mit dem Gesundheitsminister und dem Bundeskanzler. Laut gegenständlichem Bericht im Morgenjournal nahmen an dieser Sitzung vom 12. März 2020 im Bundeskanzleramt 13 Gesundheitsexperten, acht Beamte der „Task Force Corona“ des Gesundheitsministeriums sowie der Gesundheitsminister, der Innenminister, der Vizekanzler und der Bundeskanzler teil.

 

„Es war die letzte Sitzung vor der Verhängung der Ausgangsbeschränkungen und der Tag, an dem es das erste Corona-Todesopfer gab in Österreich. Er spüre noch keine wirkliche Sorge, kein Erwachen der Bevölkerung, meint Sebastian Kurz bald in der Sitzung, laut einem Ergebnisprotokoll,“ so im Morgenjournal zu hören.

 

Weiters wird in diesem Beitrag berichtet, dass „der Infektiologe Herwig Kollaritsch im Zuge dieser Sitzung dann erklärt, für die Kommunikation wäre eine Masern-Epidemie in Großbritannien in den 90er Jahren ein Positivbeispiel. Dort habe man mit der Angst der Bevölkerung gespielt.“ Dies veranlasst den Bundeskanzler zu einer Wortmeldung, die im genannten Protokoll wie folgt wiedergegeben wird: „Kurz verdeutlicht, dass die Menschen vor einer Ansteckung Angst haben sollen oder Angst davor, dass Eltern oder Großeltern sterben. Hingegen sei die Angst vor Lebensmittelknappheit der Bevölkerung zu nehmen.“

 

Die Absicht, den Menschen Angst zu machen, setzte und setzt der Bundeskanzler mit gewisser Regelmäßigkeit in die Tat um, wie nachstehende Zitate aus Interviews eindrucksvoll bestätigen:

 

ZIB-Interview vom 30. März 2020:

„Und es ist mit extremen Entbehrungen verbunden. Das Problem ist nur, die Alternative dazu, die möchte ich Ihnen hier gar nicht beschreiben. Wir haben in Italien und in Spanien die Situation, dass so viele Menschen sterben, dass sie gar nicht mehr wissen, wo sie die Leichen hinbringen sollen. Wir werden auch in Österreich bald die Situation haben, dass jeder irgendjemanden kennt, der an Corona verstorben ist. Und je weniger restriktiv wir agieren, desto schlimmer wird es, aber vor allem auch, desto länger dauert es. Und das ist dann nicht nur ein humanitär größerer Schaden, sondern das bedeutet auch einen immer größeren wirtschaftlichen Schaden.“

 

ZIB2 -Interview vom 6. April 2020:

„(…) - und es ist absolut richtig, dass wir so gehandelt haben, wie wir gehandelt haben, alle Studien belegen, hätten wir diese Schritte nicht gesetzt, dann gäbe es eine massive Ausbreitung in Österreich mit bis hin zu über hunderttausend Toten (…).“

 

In Ergänzung zur bewusst gesetzten Angst- und Panikverbreitung innerhalb der Bevölkerung durch den Bundeskanzler leistet sein Innenminister Nehammer immer wieder Schützenhilfe, um ein Abschwächen des „Angstpegels“ zu verhindern, und macht in den regelmäßigen Interviews klar, dass diese Maßnahmen einem Zweck dienen: Jeder, der sich daran hält, wird zum Lebensretter, all diejenigen, die das nicht tun, zum Lebensgefährder.“ (ZIB Spezial vom 24.03.2020)

 

Noch deutlicher wird Nehammer in einer Pressekonferenz am 30. März 2020, wenn er festhält, „dass diejenigen, die sich nicht daranhalten und damit zu Lebensgefährdern werden, dass die zur Ordnung gerufen werden im wahrsten Sinne des Wortes, daran erinnert werden, dass sie es in der Hand haben, ob Menschen leben oder Menschen sterben können.“

 

Dazu passt folgende Aussage des Innenministers, ebenfalls aus dieser Pressekonferenz vom 30. März: „Sie kennen alle die Bilder von den Sonntagsmärkten und Samstagsmärkten, das ist katastrophal gefährlich. Halten Sie sich bitte an den Abstand, mindestens einen Meter. Wer das nicht tut, wird von der Polizei in Zukunft weiter konsequent auch dann angezeigt, wenn er den Anordnungen nicht Folge leistet. Ein völlig auch absurder Fall war in einem anderen Bundesland. Da war eine 40er-Feier und ja jeder von uns, der hier steht kann das nachvollziehen, dass man gerne zusammenkommt und auch einen Geburtstag feiert. Nur sehr geehrte Damen und Herren, verständigen wir uns gemeinsam darauf, die Geburtstagsfeiern sollten in Zukunft nach dem Beenden der Coronavirus-Krise stattfinden. Über 40 Personen haben sich in einer Garage versammelt. Wie unvernünftig kann man sein. 40 Personen können dann weitere Träger des Virus werden und damit andere Menschen gefährden und dann eben genau das machen, was so katastrophal ist, nämlich Leben gefährden. Wie gesagt, die Polizei ist hier konsequent im Einsatz und wird weiter auch vermehrt darauf achten, durch noch stärkere Präsenz, dass die Anordnungen des Gesundheitsministeriums, die auch heute schon wieder bekanntgegeben worden sind, auch tatsächlich eingehalten werden.“

 

Dass es sich bei den zitierten Aussagen nicht um Missinterpretationen handeln dürfte, belegt ein Strategiepapier aus dem deutschen Innenministerium, das eindeutig belegt, dass Angstverbreitung Methode hat. Nachdem einleitend in Beantwortung der Frage: „Was ist zu tun?“ im genannten Strategiepapier festgehalten wird, dass „der Worst Case mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland unmissverständlich, entschlossen und transparent zu verdeutlichen ist“, wird in der Folge unter der Überschrift „Worst Case verdeutlichen!“ drastisch offengelegt, was damit konkret gemeint ist:

„Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:

 

  1. Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.
  2. "Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden": Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.
  3. Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.“

 

Aufgrund der oben zitierten Aussagen insbesondere des Bundeskanzlers begründet sich der Verdacht, dass die Willensbildung in Zusammenhang mit allen COVID-19-Maßnahmen einer massiven politischen Manipulation ausgesetzt war. Dies hat mutmaßlich zu Maßnahmen geführt, die jede Verhältnismäßigkeit vermissen lassen und zu weitreichenden und in ihrer Tragweite noch nicht absehbaren Folgen für Rechtsstaat, Demokratie, Gesellschaft und Wirtschaft führen.

 

Auch Verfassungsjuristen wie der Wiener Anwalt Florian Horn oder der emeritierte Universitätsprofessor für Verfassungsrecht Heinz Mayer kritisieren die fehlende Verhältnismäßigkeit, wenn diese gegenüber der APA am 7. April 2020 feststellen, dass, wenn man die Grundrechte beschränken will – und bei einem Ausnahmezustand ist das prinzipiell zulässig, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist – es klare Regeln in Form von Gesetzestexten bräuchte. Da muss für die Bürger Rechtssicherheit gelten, was gilt und was nicht. Derzeit versuche die Regierung aber eher, drastische Einschnitte kommunikativ-rhetorisch zu vermitteln anstatt die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen.“ (APA0038 / 07.Apr 2020)

 

Nur beispielhaft sei der sogenannte „Ostererlass“ angeführt, demzufolge die Behörden angewiesen wurden, sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen.“ Nach massiver öffentlicher Kritik und der Feststellung unter anderem des Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk, der erklärte: „Das geht zu weit. Es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür“, musste dieser Erlass wieder zurückgenommen werden.

 

Die bereits am 15. März 2020 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes betreffend Betretungsverbote, wurde nunmehr über sechs Wochen hindurch seitens des Gesundheitsministeriums so interpretiert, dass auch der private Bereich davon umfasst wäre und somit Besuche von nicht haushaltszugehörigen Personen tatsächlich verboten wären. Nunmehr musste seitens des Gesundheitsministeriums zugegeben werden, dass der private Bereich formalrechtlich nicht vom Anwendungsbereich der genannten Verordnung umfasst sei und dass private Treffen trotz der seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen zulässig sind.

 

Dass der „Ischgl-Skandal“ unsachlich politisch beeinflusst wurde, indiziert die Berichterstattung im Kurier vom 20. März 2020 rund um den ÖVP-Politiker Franz Hörl:

 

„Seilbahner wussten frühzeitig um die Corona-Bombe Ischgl

VP-Nationalrat Franz Hörl warnte Wirt des ‚Kitzloch‘ in SMS Tage vor Sperre von Ischgl vor möglichem Saison-Aus. Das Tiroler Paznauntal steht seit vergangenen Freitag unter Quarantäne, nachdem sich Ischgl in den Tagen zuvor zu einem Corona-Brandherd entwickelt hatte. Hunderte Gäste aus dem In- und Ausland haben sich im „Ballermann der Alpen“ mit dem Virus infiziert. Tirol sieht sich deswegen mit massiver Kritik an seinem Krisenmanagement konfrontiert. Das Buch von hinten zu lesen, sei leicht, meint VP-Landeshauptmann Günther Platter inzwischen dazu. Und gesteht Fehler ein. Am Freitag vom Ötztaler Blogger Markus Wilhelm über seine Plattform dietiwag.org veröffentlichte SMS des VP-Nationalratsabgeordneten und Tiroler Wirtschaftsbundobmanns Franz Hörl zeigen aber, dass man sich innerhalb der Branche früh dessen bewusst war, was sich in Ischgl anbahnt. SMS an ‚Kitzloch‘-Wirt: „sperre Dein Kitz Bar zu – oder willst Du schuld am Ende der Saison in Ischgl u eventuell Tirol sein“ (sic), schrieb Hörl – seines Zeichens auch Sprecher der Tiroler und der österreichischen Seilbahnwirtschaft – am 9. März an den Wirt des ‚Kitzloch‘ in Ischgl.“