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- GebarungsuberprufungGebarungsüberprüfung
- GedenksitzungGedenksitzung
Unter einer Gedenksitzung versteht man eine gemeinsame Veranstaltung von Nationalrat und Bundesrat, die im ehemaligen Plenarsaal des Abgeordnetenhauses im Gedenken an einen historischen Anlass stattfindet.
- Geheime_AbstimmungGeheime Abstimmung
siehe Abstimmung, Geheime Abstimmung
- GelobnisformelGelöbnisformel
Sowohl Abgeordnete zum Nationalrat als auch Mitglieder des Bundesrates müssen bei ihrer ersten Sitzung Folgendes geloben: "unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beobachtung der Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten“ (§ 4 Abs. 1 GOG-NR sowie § 2 Abs. 1 GO-BR).
Weitere Glossareinträge: Eintritt in den Nationalrat/Bundesrat, Angelobung
- Gemeinsame_Sitzung_von_Nationalrat_und_BundesratGemeinsame Sitzung von Nationalrat und Bundesrat
siehe Bundesversammlung
siehe Gedenksitzung
- GeneraldebatteGeneraldebatte
In der zweiten Lesung gibt es eine Generaldebatte und eine Spezialdebatte. Grundsätzlich werden diese beiden Debatten unter einem abgeführt. Werden sie aber geteilt, so ist die Generaldebatte die Diskussion über die Vorlage als Ganzes, ohne auf einzelne Bestimmungen oder Paragraphen einzugehen (§ 70 GOG-NR und § 71 GOG-NR).
Weitere Glossareinträge: Zweite Lesung, Spezialdebatte
- GerichtsbarkeitGerichtsbarkeit
Unter Gerichtsbarkeit versteht man die Tätigkeit von RichterInnen, die auf der Grundlage der geltenden Gesetze Recht sprechen. Für die Ausübung ihres Berufes sind sie unabhängig, also weisungsfrei, unabsetzbar und unversetzbar.
Weiterer Glossareintrag: Gewaltentrennung
- Geschaftsordnung_des_BundesratesGeschäftsordnung des Bundesrates
In diesem Regelwerk sind die Verfahrensabläufe im Bundesrat, der „Länderkammer“ des österreichischen Parlaments, sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundesrates etc. enthalten.
Der Bundesrat gibt sich seine Geschäftsordnung durch Beschluss. Dieser kann nur bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Der Geschäftsordnung kommt die Wirkung eines Bundesgesetzes zu. Sie ist im Bundesgesetzblatt kundzumachen (
Art. 37 Abs. 2 B-VG).
- GeschaftsordnungsdebatteGeschäftsordnungsdebatte
Ein/e MandatarIn kann einen Antrag zur Geschäftsbehandlung stellen, über den eine Diskussion dann stattfindet, wenn der Nationalrat oder der Bundesrat dies beschließt. Dabei geht es um Verfahrensabläufe während einer Sitzung (§ 59 GOG-NR sowie § 49 GO-BR).
- Geschaftsordnungsgesetz_des_Nationalrates_(GOG-NR)Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates (GOG-NR)
In diesem gesetzlichen Regelwerk sind die Verfahrensabläufe im Nationalrat sowie die Rechte und Pflichten der Abgeordneten etc. enthalten.
Die Geschäftsordnung wird vom Nationalrat in Form eines Bundesgesetzes beschlossen. Für den Beschluss des Geschäftsordnungsgesetzes ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich (
Art. 30 Abs. 2 B-VG).
- Geschaftsordnungsmaige_MitteilungGeschäftsordnungsmäßige Mitteilung
siehe Mitteilung
- GesetzesantragGesetzesantrag
Darunter versteht man einen Gesetzesvorschlag von Abgeordneten, dem Bundesrat oder einem Drittel der Mitglieder des Bundesrates. Weitere Gesetzesvorschläge, die allerdings keine Anträge sind, sind Vorlagen der Bundesregierung oder Volksbegehren.
Auch Ausschüsse des Nationalrates können Anträge auf Erlassung von Gesetzen stellen, wenn diese mit einem Gegenstand in inhaltlichem Zusammenhang stehen, der gerade im Ausschuss behandelt wird (§ 27 Abs. 1 GOG-NR und § 27 Abs. 2 GOG-NR).
Weiterer Glossareintrag: Bericht und Antrag
- GesetzesvorschlageGesetzesvorschläge
Vorschläge zu neuen Gesetzen oder zu Gesetzesänderungen können im Nationalrat als Vorlagen der Bundesregierung, als Anträge von Abgeordneten zum Nationalrat, des Bundesrates oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrates oder mittels eines Volksbegehrens eingebracht werden (Art. 41 Abs. 1 B-VG, § 69 GOG-NR sowie § 21 GO-BR).
Auch Ausschüsse des Nationalrates können Anträge auf Erlassung von Gesetzen stellen, wenn diese mit einem Gegenstand in inhaltlichem Zusammenhang stehen, der gerade im Ausschuss behandelt wird (§ 27 GOG-NR). Dasselbe gilt für Ausschüsse des Bundesrates betreffend Anträge auf Ausübung einer Gesetzesinitiative (§ 23 GO-BR).
Weitere Glossareinträge: Bericht und Antrag, Regierungsvorlage, Weg eines Bundesgesetzes, Gesetzesantrag, Volksbegehren
- GesetzgebungGesetzgebung
Als Gesetzgebung oder auch Legislative wird die gesetzgebende staatliche Gewalt bezeichnet. In Österreich sind dies auf Bundesebene Nationalrat und Bundesrat.
Weitere Glossareinträge: Gewaltentrennung, Weg eines Bundesgesetzes
- GesetzgebungsperiodeGesetzgebungsperiode
Den Funktionszeitraum des Nationalrates von seiner Konstituierung nach einer Nationalratswahl bis zur Konstituierung eines neuen Nationalrates nach der nächsten Nationalratswahl nennt man Gesetzgebungsperiode oder auch Legislaturperiode. Die Gesetzgebungsperiode dauert längstens fünf Jahre (
Art. 27 Abs. 1 B-VG).
- Getrennte_AbstimmungGetrennte Abstimmung
siehe Abstimmung, Getrennte Abstimmung
- GewaltentrennungGewaltentrennung
Die drei Gewalten in einem Staat sind Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative). Die Trennung dieser drei Säulen im Staatsgefüge stellt sicher, dass die Macht nicht von einer Körperschaft allein ausgeübt wird.
Weitere Glossareinträge: Gerichtsbarkeit (Judikative), Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive), Vollziehung
- GrundmandatGrundmandat
Für die Auszählung der Stimmen bei Nationalratswahlen gibt es drei Ermittlungsverfahren: Das erste findet auf Ebene der Regionalwahlkreise, das zweite auf Ebene der Landeswahlkreise und das dritte auf Bundesebene statt. Im ersten Ermittlungsverfahren kann ein so genanntes Grundmandat erreicht werden. Erzielt eine Partei ein Grundmandat, kann sie in den Nationalrat einziehen, selbst wenn sie die Hürde von vier Prozent der bundesweit gültig abgegebenen Stimmen nicht erreicht.
Weitere Glossareinträge: Regionalwahlkreis, Landeswahlkreis, Bundeswahlvorschlag, Ermittlungsverfahren