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- ZitationsrechtZitationsrecht
Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates haben das Recht, mit einem Mehrheitsbeschluss die Anwesenheit eines Regierungsmitglieds bei einer Ausschuss- oder Plenarsitzung zu verlangen (§ 18 Abs. 3 GOG-NR sowie § 29 Abs. 3 GO-BR und § 37 Abs. 2 GO-BR).
Weitere Glossareinträge: Enqueterecht, Interpellationsrecht, Resolutionsrecht
- ZuruckziehungZurückziehung
Die Zurückziehung einer Vorlage kann eine Rücknahme bzw. ein Widerruf eines Antrags, einer schriftlichen oder mündlichen Anfrage oder einer Vorlage der Bundesregierung sein (§ 25 GOG-NR, § 26 Abs. 11 GOG-NR, § 91 Abs. 2 GOG-NR und § 94 Abs. 3 GOG-NR sowie § 21 Abs. 4 GO-BR, § 21a Abs. 3 GO-BR, § 22 GO-BR, § 23 Abs. 2 GO-BR, § 59 Abs. 8 GO-BR und § 62 Abs. 6 GO-BR).
- ZusatzantragZusatzantrag
Ein Zusatzantrag ist ein Antrag, der darauf abzielt, eine ergänzende Bestimmung in einen Gesetzesvorschlag aufzunehmen. Zusatzanträge werden gleich behandelt wie Abänderungsanträge.
Weiterer Glossareintrag: Abänderungsantrag
- ZusatzfrageZusatzfrage
Eine Zusatzfrage ist eine ergänzende Frage zu einer bereits vorgebrachten mündlichen Anfrage im Rahmen der Fragestunde (§ 96 Abs. 3 GOG-NR und § 96 Abs. 4 GOG-NR sowie § 63 Abs. 5 GO-BR).
Weiterer Glossareintrag: Fragestunde
- Zustimmungsrecht_des_BundesratesZustimmungsrecht des Bundesrates
Eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates muss es zu Verfassungsgesetzen oder Verfassungsbestimmungen dann geben, wenn dadurch die Zuständigkeit der Länder eingeschränkt wird.
Auch Änderungen betreffend die Zusammensetzung und die Rechte des Bundesrates sowie Staatsverträge, die Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regeln, und Staatsverträge, durch die die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates (
Art. 44 Abs. 2 B-VG,
Art. 50 Abs. 1 lit. c B-VG,
Art. 50 Abs. 2 lit. c B-VG und Art.
Art. 50 Abs. 4 B-VG sowie § 58 GO-BR).
Weitere Glossareinträge: Vetorecht des Bundesrates, Beschluss des Bundesrates
- ZuweisungZuweisung
Unter einer Zuweisung versteht man die Beauftragung durch den Präsidenten/die Präsidentin an einen Ausschuss, einen bestimmten Verhandlungsgegenstand vorzuberaten.
Weiterer Glossareintrag: Zuweisungssitzung
- ZuweisungssitzungZuweisungssitzung
Eine so genannte Zuweisungssitzung ist eine Sitzung des Nationalrates, in der geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen erfolgen.
Weiterer Glossareintrag: Zuweisung
- ZweidrittelmehrheitZweidrittelmehrheit
Die Zweidrittelmehrheit bezeichnet man auch als qualifizierte Mehrheit. Diese ist bei einigen Abstimmungen erforderlich, so etwa im Nationalrat bei der Abstimmung über Verfassungsgesetze. Mindestens die Hälfte der Abgeordneten muss anwesend sein, und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen fasst den Beschluss.
Weitere Glossareinträge: Qualifizierte Mehrheit, Verfassungsbestimmung, Beschluss des Nationalrates, Beschluss des Bundesrates
- Zweite_LesungZweite Lesung
Die Beratungen über Verhandlungsgegenstände finden im Plenum des Nationalrates in drei Lesungen statt. Im Rahmen der Zweiten Lesung gibt es die Generaldebatte sowie die Spezialdebatte. Grundsätzlich finden diese beiden Debatten unter einem statt. Werden sie aber geteilt, so ist die Generaldebatte die Diskussion über die Vorlage als Ganzes, ohne auf einzelne Bestimmungen oder Paragraphen einzugehen, und in der Spezialdebatte können noch letzte Abänderungen vorgenommen werden (§ 70 GOG-NR, § 71 GOG-NR, § 72 GOG-NR und § 73 GOG-NR).
Weitere Glossareinträge: Generaldebatte, Spezialdebatte, Erste Lesung, Dritte Lesung
- ZwischenrufZwischenruf
Ein Zwischenruf ist eine Bemerkung zu den Ausführungen eines Redners/einer Rednerin, die von einem/einer TeilnehmerIn an den Verhandlungen eingeworfen wird.