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Die Kontrolle
Die parlamentarische Kontrolle der Vollziehung besteht in der Beschaffung von Information, die dann öffentlich bekannt gemacht wird. Diese soll zu politischen Konsequenzen führen, aber auch den WählerInnen eine Entscheidungshilfe sein. Im parlamentarischen Regierungssystem, wo sich die Regierung auf das Vertrauen einer Parlamentsmehrheit stützt, wird die Kontrolle in erster Linie von der Opposition ausgeübt. Die parlamentarische Kontrolle ist nicht zu verwechseln mit rechtlicher Kontrolle, die Sache übergeordneter Behörden bzw. der Gerichte ist.
Politische Kontrolle
Nationalrat und Bundesrat haben das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen und ihre Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen (Interpellationsrecht). Sie können in Entschließungen Wünsche über die Ausübung der Vollziehung äußern (Resolutionsrecht). Untersuchungsausschüsse kann nur der Nationalrat einsetzen. Auch das Misstrauensvotum steht nur dem Nationalrat zu. Mehr
Rechtliche Kontrolle
Der Nationalrat kann Mitglieder der Bundesregierung wegen schuldhafter Gesetzesverletzung in ihrer Amtsführung beim Verfassungsgerichtshof anklagen (staatsrechtliche Verantwortlichkeit). Mehr
Finanzielle Kontrolle
Der Nationalrat genehmigt das Bundesbudget und übt eine begleitende Budgetkontrolle aus. Für die finanzielle Kontrolle bedient er sich des Rechnungshofs, dessen Berichte im Rechnungshofausschuss vorberaten werden. Auch der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses kann mit Prüfungen beauftragt werden. Der vom Rechnungshof erstellte Bundesrechnungsabschluss wird dem Nationalrat zur Genehmigung vorgelegt. Mehr
Rechnungshof
Der Rechnungshof überprüft für den Nationalrat die Gebarung des Bundes, der vom Bund beherrschten Unternehmen und anderer Rechtsträger. Er erstattet dem Nationalrat regelmäßig Bericht über seine Tätigkeit und kann mit der Durchführung besonderer Prüfungen beauftragt werden. Er erstellt den Bundesrechnungsabschluss sowie einen Einkommensbericht aus dem öffentlichen Bereich. Mehr
Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft prüft behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung. Beschweren kann sich jede Person, die von einem Missstand betroffen ist gegen den ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Die Volksanwaltschaft kann nach Prüfung des Sachverhalts Empfehlungen erteilen. Sie berichtet dem Nationalrat und dem Bundesrat jährlich über ihre Tätigkeit. Mehr