Bundesrat

Im österreichischen Parlament gibt es zwei Kammern, der Bundesrat ist eine davon. Hier finden Sie Informationen über den Bundesrat.

Wie der Bundesrat gebildet wird

Die zweite Kammer des Parlaments, der Bundesrat, wird nicht direkt vom Volk gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen entsendet. Die Zusammensetzung des Bundesrats hängt daher vom Stärkeverhältnis der Parteien in den Landtagen der Bundesländer ab.

Die Mitglieder des Bundesrats üben ihre Funktion für die Dauer der Gesetzgebungsperioden des jeweiligen Landtags aus. Die Zusammensetzung des Bundesrats ändert sich also nach jeder Landtagswahl ("partielle Erneuerung"), weshalb es im Bundesrat keine Gesetzgebungsperioden gibt: er tagt seit 1945 permanent.

Die Anzahl der vom Landtag zu wählenden Mitglieder des Bundesrats hängt von der Anzahl der im jeweiligen Bundesland lebenden österreichischen Staatsbürger:innen ab. Das größte Bundesland stellt maximal zwölf Bundesräte bzw. Bundesrätinnen, das kleinste mindestens drei.

Gesetzgebung und Kontrolle

Der Bundesrat wird auch oft als "Länderkammer" bezeichnet. Durch ihn wirken die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes mit. Die Geschäftsordnung des Bundesrats steckt den Rahmen für seine Aufgaben genau ab.

Mehr über die Aufgaben des Bundesrats

Mitglieder des Bundesrats

Derzeit hat der Bundesrat 60 Mitglieder. Diese werden von der Landtagen der neun Bundesländer entsandt. Der Vorsitz im Bundesrat wechselt halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge der Länder. Präsident:in ist jeweils der oder die Listenerste bei der Entsendung durch den Landtag.

Mehr über die Mitglieder des Bundesrats

Wer gerade den Vorsitz im Bundesrat hat und wer aus den Landtagen entsendet wurde, können Sie tagesaktuell in der Personensuche des Bundesrats recherchieren.

Mitglieder des Bundesrats recherchieren

Mehr über den Bundesrat

Vom Präsidium über die Ausschüsse bis zu den Rechtsgrundlagen - lesen Sie auf diesen Seiten mehr über die Aufgaben und Tätigkeiten des Bundesrats:

Bundesratssaal - Blick auf das Präsidium

Präsidium

Informationen über das Präsidium und die Präsidialkonferenz des Bundesrats.

Ausschusslokal

Ausschüsse

Im Bundesrat befassen sich zahlreiche Ausschüsse unter anderem mit Gesetzesbeschlüssen des Nationalrats.

Rednerpult im Bundesratssaal

Plenarsitzungen

Der Bundesrat tritt in der Regel zwei Wochen nach einer Nationalratssitzung zusammen. Informationen zum Ablauf einer Plenarsitzung.

Montage des Adlers auf dem Fahnenmast

Enqueten

Der Bundesrat kann parlamentarische Enqueten zu Themen in seinem Wirkungsbereich abhalten.

EU-Fahne am Parlamentsdach

Mitwirkung in der EU

In EU-Angelegenheiten hat der Bundesrat ein Recht auf Informationen, Stellungnahmen und parlamentarische Subsidiaritätskontrolle.

Darstellung des griechischen Geschichtsschreibers Polybios, der mit beiden Händen die geöffnete Schriftrolle hält. Künstler Alois Düll, 1899, Laaser Marmor. Von Ringstraßenseite links neben dem Brunnen.

Rechtsgrundlagen

Alle Rechtsgrundlagen des Bundesrats auf einen Blick.

Der Bundesrat im Vergleich mit anderen Zweikammersystemen

In der Europäischen Union lebten im Jahr 2020 rund 447,7 Millionen Menschen. Von den 27 EU-Staaten verfügen 15 über nur eine parlamentarische Kammer und zwölf über ein Zweikammersystem. Alle vier föderalistischen Staaten – nämlich Österreich, Belgien, Deutschland und Spanien – haben zwei Kammern, wobei die zweite Kammer eine Länderkammer ist.

Griechenland, Schweden und Portugal sind die drei größten EU-Staaten mit einem Einkammersystem. Der viertgrößte Staat ist Ungarn. Allerdings haben diese vier Länder relativ viele Abgeordnete in der einzigen Kammer und zwar:

  • Schweden 349,
  • Griechenland 300,
  • Portugal 230 und
  • Ungarn 199. 

Österreich hat, wenn man die Anzahl der Abgeordneten beider Kammern zusammenzählt, 243 Mandatar:innen (183 Nationalrat, 60 Bundesrat).

100 Jahre Bundesrat

Am 1. Dezember 1920 trat der Bundesrat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Im Jahr 2020 konnte somit sein 100-jähriges Bestehen gefeiert werden (die verschiedenen Phasen bis zur Verfassungsentstehung können unter 100 Jahre B-VG nachgelesen werden).

1920 stellte die Bundesverfassung das parlamentarische Geschehen auf eine neue Grundlage. An die Seite des Nationalrats (als Nachfolger des Abgeordnetenhauses) trat der Bundesrat, um die Interessen der Bundesländer im Gesetz­gebungs­prozess zu vertreten. Die Haupt­kompetenz der zweiten Kammer war die Möglichkeit, gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats Einspruch zu erheben (außer in Budgetfragen). Dazu kamen ein Gesetzesinitiativrecht, ein Genehmigungsrecht für Staats­verträge und die parlamentarischen Kontrollrechte, wie Interpellationen, Dringliche Anfragen und Entschließungen. Gegenstand der seltenen Einsprüche des Bundesrats waren zumeist Materien, in denen er eine Beschneidung der Länderrechte sah.

Im April 1934 trat ein Rumpf-Bundesrat zu einer aller­letzten Sitzung in der Ersten Republik zusammen. In der Verfassung 1934 war kein Bundesrat mehr vorgesehen. An seine Stelle sollte als vorberatendes Organ für die Bundes­regierung ein Länderrat treten, bestehend aus dem jeweiligen Landes­haupt­mann und Landes­finanz­referenten. Zu Beginn der Zweiten Republik wurde im Zuge der Verfassungsüberleitung auch der Bundesrat wieder eingesetzt.

Seit 1985 besteht bei Verfassungsgesetzen oder -bestimmungen, durch die die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung eingeschränkt wird, ein ausdrückliches Zustimmungsrecht des Bundesrats, seit 1989 bedürfen auch Staatsverträge, die Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regeln, seiner Zustimmung.

Das Jubiläum wurde mit dem Buch "100 Jahre Bundesrat – Eine starke Säule der Republik" gewürdigt, das viele neue Einblicke in das Wirken der Länderkammer vermittelt. Das Spektrum der Beiträge reicht von ganz persönlichen Erlebnissen von "Mehrfachpräsident:innen" während ihrer Präsidentschaften, vielfältigen Beiträgen aller Landtage, historischen Rückblicken und Reformbetrachtungen bis zu Geburtstagswünschen von Spitzenpolitiker:innen.

Fachdossier: 100 Jahre Nationalrat und Bundesrat

Parlamentskorrespondenz: 100 Jahre Bundesrat: Eine Starke Säule der Republik