Ing. Herbert L. Graf

Biografie

Politische Mandate/Funktionen

  • Abgeordneter zum Nationalrat (XXI. GP), F
    29.10.1999-19.12.2002

Kurzbiografie

Geb.: 09.06.1947, Wien

Berufliche Tätigkeit: Inhaber eines Technischen Büros

Weitere Politische Mandate/Funktionen

  • Kammerrat der Wirtschaftskammer Kärnten seit 1995
  • Fachgruppenvorsteher für Ingenieurbüros in der Wirtschaftskammer Kärnten seit 1995
  • Stellvertretender Fachverbandsvorsteher in der Wirtschaftskammer Österreich seit 1995
  • Mitglied in der Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im Inland und der Umweltförderung im Ausland seit 1999
  • Mitglied im Umweltrat seit 1999

Beruflicher Werdegang

  • Ingenieurbüro für Energie & Umwelttechnik in Kärnten, Planung von erneuerbaren Energien und Biomasse-Anlagen, Patent für schadstoffarme Holz-Verbrennung seit 1980
  • selbständig als Inhaber eines Technischen Büros
  • Technischer Vorstandsdirektor für die Planung von Stromerzeugungs- und Verteilungsanlagen bei international tätiger Firma mit Sitz in Teheran (Iran) 1976-1980
  • Geschäftsführer eines deutschen Ingenieurbüros 1972-1976
  • technischer Angestellter 1970-1972
  • Offizier und Prüfingenieur für Düsenflugzeuge beim Österreichischen Bundesheer 1968-1970

Bildungsweg

  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johannes Kepler Universität Linz 1967-1970
  • Höhere technische Bundeslehranstalt für Maschinenbau (Ing.) 1961-1966
  • Bundesrealgymnasium in Wien 1957-1961
  • Volksschule in Wien 1953-1957
  • Präsenzdienst (Einjährig-Freiwilliger) 1966-1967

Ehrenzeichen

  • Großes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Kärnten
  • Verdienstzeichen - Grenzsicherungseinsatz 1991 für das Land Kärnten
  • Wehrdienstmedaille in Bronze
  • Wehrdienstmedaille in Silber
  • Wehrdienstmedaille in Gold
  • Bundesheerdienstzeichen 1., 2., 3. Klasse

Sonstiges

Kärntner Umweltschutzpreis 1992, Greenpeace Klimaschutzpreis für Anlage Albeck 1993, Ernennung zum Europa-Ingenieur durch die FEANI (EU-Ingenieurvereinigung in Brüssel) 1997.


Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatar:innen selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.


Stand: 19.12.2002