News 14.03.2023, 16:20

Abläufe im Vorfeld des Terroranschlags im Volksanwaltschaftsausschuss

Im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats wurde der Frage nachgegangen, ob der Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien von Vornhinein hätte abgewendet werden können.

Volksanwalt Walter Rosenkranz meinte, dass man das Attentat nicht zu 100 % verhindern hätte können. Mit ordnungsgemäßem Handeln hätte man dem Attentäter jedoch zu einem früheren Zeitpunkt habhaft werden können, meinte er. Die Volksanwaltschaft hatte in einem Sonderbericht harsche Kritik am Informationsfluss zwischen den Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Anschlags geübt.

Volksanwältin Gaby Schwarz nahm zu den Aufenthaltsbedingungen von inhaftierten Jugendlichen Stellung. Bei der Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur gäbe es noch viel Luft nach oben, meinte sie angesichts eingeschränkter Besuchszeiten und räumlicher Entfernung zur Familie, die es den Inhaftierten erschweren, ihr soziales Netz aufrechtzuerhalten.

Zur Debatte stand neben diesen beiden Berichten außerdem einer zum NGO-Forum "Soziale Grundrechte". Volksanwalt Bernhard Achitz unterstrich dabei die Forderung der beteiligten Organisationen, soziale Grundrechte durch eine Verankerung in der Verfassung außer Streit zu stellen.