News 09.05.2025, 16:33

Aus für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ab Mitte 2034

Seit 1. Jänner 2023 ist es gesetzlich verboten, Schweineställe zu bauen, in denen die Tiere auf unstrukturierten Vollspaltenböden gehalten werden. Für bereits bestehende Anlagen wurde eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt, die jedoch vom Verfassungsgerichtshof per 1. Juni aufgehoben wurde.

Kürzere Übergangsfrist, Härtefallregelung für 170 Betriebe und bessere Haltungsstandards ab Juni 2029

Die Regierungsparteien haben daher im Gesundheitsausschuss eine Novelle zum Tierschutzgesetz eingebracht, die – mit Unterstützung der FPÖ - mehrheitlich ins Plenum geschickt wurde. Sie soll mit 1. Juni in Kraft treten. Die Haltung auf Vollspaltenböden soll damit grundsätzlich mit 1. Juni 2034 auslaufen – sechs Jahre früher als vorgesehen. Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, soll es jedoch eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren geben, je nach Zeitpunkt der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Bereits ab 1. Juni 2029 sollen zudem erste Verbesserungen in bestehenden Ställen umgesetzt werden, und zwar hinsichtlich des Platzangebots für die Tiere sowie der Ausstattung mit zusätzlichem organischen Material.

Eine "Fortsetzung des Tierleids" und keine Verbesserungen bemängelten die Grünen im Ausschuss.

Massive Kritik übten die Grünen, die eine Fortsetzung des Tierleids befürchteten. Die geplanten Verbesserungen der Haltungsvorschriften ab 2029 seien nur minimal. Außerdem sei im Gesetz keine Frist für die Einführung von höheren Mindeststandards fixiert worden. 

"One-Stop-Shop" für Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Die Zustimmung aller Fraktionen erhielt im Gesundheitsausschusses eine Forderung der Grünen. Die Abgeordneten sprechen sich für Erleichterungen bei der Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln aus. Aktuell müssten Betroffene dafür teilweise mehrere Ansuchen bei verschiedenen Stellen einbringen, kritisierten die Grünen.