Nationalfonds-Vorsitzender kann ersetzt werden
Der Bundesrat hat grünes Licht für die vom Nationalrat vorgenommenen Beschlüsse gegeben. Mit der Novelle zum Nationalfonds-Gesetz wird sichergestellt, dass der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus handlungsfähig bleibt. Künftig ist es für Nationalratspräsident Walter Rosenkranz möglich, sich in seiner Rolle als Kuratoriumsvorsitzender vertreten zu lassen. Alternativ erhält der Hauptausschuss die Möglichkeit, Rosenkranz als Kuratoriumsvorsitzenden abzuwählen und stattdessen den Zweiten Präsidenten bzw. die Dritte Präsidentin mit der Leitung des Fonds zu betrauen. Kritik kam von der FPÖ, die die Novelle als "Anlassgesetzgebung" wertet und dagegen stimmte. Hintergrund der ursprünglich von den Grünen initiierten Initiative ist, dass die jüdische Gemeinschaft und Opferschutzverbände Vorbehalte gegen Rosenkranz haben.