News 18.10.2024, 11:11

Das sind die Neuerungen in der neuen Gesetzgebungsperiode

Vor der konstituierenden Sitzungen wurden bereits Entscheidungen über den Sitzplan und die Wiener Stunde getroffen. Sie werden die neue, die XXVIII., Legislaturperiode prägen.

Die Präsidialkonferenz vor einer konstituierenden Sitzung ist naturgemäß eine besondere. Denn in diesen Stunden beraten sich die Klubobleute gemeinsam mit dem Präsidium des alten Nationalrats über Entscheidungen, die alle Nationalratssitzungen der neuen Legislaturperiode betreffen. Was sind die wichtigsten Neuerungen?

Der Sitzplan

Mit dem Einzug des neu gewählten Nationalrats ändert sich auch die Sitzordnung. Künftig wird die FPÖ anstelle der ÖVP – vom Präsidium aus gesehen – die Plätze ganz rechts im Plenarsaal einnehmen. Die SPÖ sitzt wie bisher ganz links. Dazwischen verteilen sich die ÖVP (Mitte rechts), die Grünen (links) und die NEOS (Mitte links), wobei jede Fraktion zumindest einen Platz in der ersten Reihe haben wird.

Bei der konstituierenden Sitzung am 24. Oktober sitzt die SPÖ ganz links, daneben die Grünen, die NEOS, die ÖVP und ganz rechts sitzt die FPÖ.

Nachdem es in der gestrigen Präsidiale zunächst zu keiner Einigung über den Sitzplan kam, entschied der Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka darüber. Der Sitzplan muss nicht die ganze Legislaturperiode so aussehen. Theoretisch kann er zu einem späteren Zeitpunkt in der Präsidiale geändert werden.

Die Wiener Stunde

Die – vor allem für die Verteilung von Blockredezeiten – maßgebliche Wiener Stunde hat künftig 62,5 Minuten. Davon entfallen 17 Minuten auf die FPÖ, 15,5 Minuten auf die ÖVP, 13,5 Minuten auf die SPÖ, 8,5 Minuten auf die NEOS und acht Minuten auf die Grünen.

Konstituierung von Ausschüssen

Gemäß der erzielten Einigung werden der Hauptausschuss und die Fachausschüsse 23 Mitglieder haben, in der letzten Gesetzgebungsperiode waren es 21. FPÖ und ÖVP stellen künftig jeweils sieben, die SPÖ fünf sowie NEOS und Grüne jeweils zwei Mitglieder. Die "kleinen Ausschüsse" wie etwa der Unvereinbarkeitsausschuss und der Immunitätsausschuss werden wie in der vergangenen Gesetzgebungsperiode 13 Mitglieder haben. FPÖ und ÖVP stellen vier Mitglieder, die SPÖ drei, NEOS und GRÜNE jeweils eines.