Die ursprünglich eingebrachte Gesetzesvorlage zum Energieeffizienz-Reformgesetz war jüngst im Plenum an der Zweidrittelhürde gescheitert. Weite Teile des Gesetzesvorhabens werden nunmehr in das vormalige Bundes-Energieeffizienzgesetz übernommen.
Entfallen sind Verfassungsbestimmungen wie etwa die Verpflichtung der Länder zu Energieeinsparungen. Damit wurde ein Beschluss mit einfacher Mehrheit ermöglicht. Die SPÖ blieb bei ihrer Kritik, dass es stärkere Maßnahmen gegen die Teuerung brauche, und bemängelte außerdem, dass in der Vorlage nach wie vor keine Verpflichtung für Energielieferanten vorgesehen sei, einen Beitrag zu leisten.
Eine breite Mehrheit – ohne die Stimmen der SPÖ – gab es von den Abgeordneten für das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz. Damit soll für energieintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren ein Ausgleich für die hohen Strompreiskosten im Kalenderjahr 2022 über CO2-Kosten bzw. Versteigerungserlöse geschaffen werden. Laut Finanzminister Magnus Brunner soll damit unter anderem einer Abwanderung der Industrie entgegengewirkt werden.