Am 29. September sind die Österreicherinnen und Österreicher dazu aufgerufen, einen neuen Nationalrat zu wählen. Erstmals wird dieser aller Voraussicht nach am 24. Oktober zusammentreten, wobei die formale Einberufung Aufgabe des Bundespräsidenten ist. Mit der Angelobung der 183 neu gewählten Abgeordneten wird auch die 28. Gesetzgebungsperiode eingeläutet. Daneben stehen bei der konstituierenden Sitzung traditionsgemäß die Wahl der drei Nationalratspräsident:innen und die Wahl erster Ausschüsse am Programm. Der Fahrplan ist unabhängig von der Dauer der Regierungsverhandlungen: Auch ohne neue Regierung ist der neu gewählte Nationalrat ab seiner Konstituierung voll funktionsfähig.
Bis zum 23. Oktober bleiben die aktuellen Abgeordneten im Amt. Das heißt, die 28. Gesetzgebungsperiode schließt nahtlos an die 27. an. Gesetzentwürfe, die liegen geblieben sind, müssen allerdings neu eingebracht werden. Das gilt auch für die meisten anderen Verhandlungsgegenstände.