Maklergebühren ab Juli neu geregelt
Erleichterungen für Wohnungssuchende soll eine Novelle zum Maklergesetz bringen, für die der Bautenausschuss bereits grünes Licht gegeben hat. Ab 1. Juli 2023 sollen Wohnungssuchende für die Vermittlung einer Mietwohnung nur mehr die Provision von Immobilien-Makler:innen begleichen müssen, wenn sie diese mit der Wohnungssuche beauftragt haben. In den meisten Fällen werden aufgrund des eingeführten "Erstauftraggeberprinzips" aber die Vermieter:innen als Auftraggeber:innen für die Provision aufkommen müssen. Mit der Novelle schlage man eine "gerechte" Lösung vor, die auch ein großer Schritt zur Entlastung der Menschen sei, meinte Justizministerin Alma Zadić im Ausschuss. Während ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS der Reform zustimmten, forderte die SPÖ mehr Maßnahmen gegen Umgehungen zum Schutz der Mieter:innen.