Eine Novelle zum Nationalfonds-Gesetz wird es Nationalratspräsident Walter Rosenkranz ermöglichen, sich als Kuratoriumsvorsitzender vertreten zu lassen. Auch eine Abwahlmöglichkeit ist vorgesehen. Darüber hinaus hat sich der Verfassungsausschuss des Nationalrats mit Anträgen zum Ausbau der direkten Demokratie, zur ORF-Gremienreform und zur bevorstehenden Nachbesetzung von zwei VfGH-Richter:innenposten befasst.
Derzeit ist der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats automatisch auch Kuratoriumsvorsitzender bzw. Kuratoriumsvorsitzende im Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und hat damit auch dessen Leitung inne. Die jüdische Gemeinschaft und Opferschutzverbände haben aber große Vorbehalte gegen Rosenkranz. So hat die Israelitische Kultusgemeinde beschlossen, nicht an Sitzungen des Kuratoriums teilzunehmen, solange Rosenkranz den Vorsitz führt.