News 10.10.2025, 11:43

Nationalrat: Zwei Sitzungstage am 15. und 16. Oktober

Gesetzlich ist grundsätzlich vorgesehen, die Pensionen jährlich an die Inflation anzupassen. Aufgrund der schwierigen budgetären Lage soll das im Jahr 2026 aber nur für niedrige und mittlere Pensionen bis zu einer Höhe von 2.500 € gelten. Wer eine höhere Pension bezieht, wird einen Fixbetrag von 67,50 € erhalten. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsparteien gehört zu jenen Gesetzesvorhaben, über die der Nationalrat berät.

Der Nationalrat wird in seiner nächsten Plenarwoche unter anderem über die Pensionsanpassung 2026 und das neue Fördermodell für die Bildungskarenz beraten.

Trinkgeld, freie Dienstnehmer:innen, Bildungskarenz

Auch zahlreiche weitere Gesetzesvorlagen kommen aus dem Bereich Arbeit und Soziales. So ist geplant, die von der Regierung im Sommer vorgestellte Trinkgeldregelung umzusetzen und freie Dienstnehmer:innen durch verbindliche Kündigungsregelungen besser abzusichern. Zudem soll es künftig möglich sein, auch für freie Dienstnehmer:innen Kollektiverträge abzuschließen. Ein neuer Aufenthaltstitel "Grenzgänger" soll Nicht-EU-Bürger:innen, die in einem Nachbarland Österreichs leben und dort ein mit einer Arbeitserlaubnis verknüpftes Daueraufenthaltsrecht haben, den Zugang auch zum österreichischen Arbeitsmarkt eröffnen.

Weiters liegt dem Nationalrat das Nachfolgemodell für die im Frühjahr abgeschaffte staatlich geförderte Bildungskarenz zur Beschlussfassung vor. Mit der neuen "Weiterbildungsbeihilfe" wollen die Regierungsparteien vorrangig niedrig qualifizierte Beschäftigte erreichen und die Bildungskarenz auch insgesamt treffsicherer machen. In diesem Sinn werden die Auflagen für den Bezug von Weiterbildungsbeihilfe verschärft. Zudem werden sich die Arbeitgeber in manchen Fällen an den Kosten der Bildungskarenz beteiligen müssen. Nicht mehr möglich wird es sein, Bildungskarenz direkt an eine Elternkarenz anzuschließen.

Stromkostenausgleich, höherer Investitionsfreibetrag

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt unter anderem, energieintensiven Industriebetrieben, etwa im Bereich der Stahl- und Papierproduktion, auch in den Jahren 2025 und 2026 einen Stromkostenausgleich zu gewähren. Außerdem schlagen die Koalitionsparteien eine Übergangslösung für die Förderung von Biogasanlagen sowie eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags für Unternehmen bis Ende 2026 vor. Um die Konjunktur anzukurbeln, sollen vorübergehend bis zu 20 % – bzw. bei Investitionen in die Ökologisierung bis zu 22 % – als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

Darüber hinaus müssen sowohl die Gewerbeordnung als auch das Bundesvergabegesetz an EU-Recht angepasst werden. In beiden Fällen ist bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren anhängig, wobei es im Fall der Gewerbeordnung um den Vertrieb von Versicherungen und im Fall des Bundesvergabegesetzes um die Beschleunigung transeuropäischer Verkehrsnetze geht.

Für energieintensive Industriebetriebe soll es weiter einen Stromkostenausgleich geben.

Vertriebene Ukrainer:innen, Psychotherapiestudium, EU-Patientenakte

Der Familienausschuss spricht sich dafür aus, vertriebenen Ukrainer:innen – mit gewissen Einschränkungen – weiterhin Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zu gewähren, und zwar vorerst bis Ende Juni 2026. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Außerdem sollen im Bereich des Erwachsenenschutzrechts Personen, die nur eingeschränkt handlungsfähig sind, eine Überprüfung ihrer gerichtlichen Vertretung, ein sogenanntes "Clearing", anstoßen können. Eine Österreich-Quote für das ab Herbst 2026 angebotene Psychotherapiestudium soll sicherstellen, dass genügend Absolvent:innen für das österreichische Gesundheitssystem zur Verfügung stehen.

Mit einer Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs am Europäischen Gesundheitsdatenraum geschaffen werden. Dabei geht es etwa um den vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln und zu Patientendaten im Ausland, Stichwort EU-Rezept und EU-Patientenakte, wobei die Umsetzung noch bis zum Jahr 2029 dauern wird. Wegen eines Formalfehlers müssen die Abgeordneten das sogenannte Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2025, das vom Nationalrat bereits vor dem Sommer verabschiedet wurde, noch einmal beschließen.

Sozialministerin Korinna Schumann wird sich am Donnerstag den Fragen der Abgeordneten stellen.

Berichte, Entschließungen, Auslieferungsbegehren

Auf Basis von Berichten der Regierung werden die Abgeordneten über die Situation in der heimischen Landwirtschaft und im Tourismus beraten. Ebenso stehen der Umweltkontrollbericht und der Sportbericht auf der Tagesordnung. Außerdem könnten mehrere Entschließungen – etwa zum Abbau regulatorischer Hemmnisse zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Fortführung des Projekts "Gesund aus der Krise" – gefasst werden. Auch die Weiterentwicklung der Standards in der Kinder- und Jugendhilfe, bestmögliche Trainingsbedingungen für Spitzensportler:innen, Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrpersonal zur Förderung der Teilnahme von Schüler:innen mit Behinderungen am Sportunterricht sowie die etwaige Verleihung des Dienstgrads "Fähnrich" an Soldat:innen mit einjährig-freiwilliger Ausbildung sind den Abgeordneten ein Anliegen. Ein Antrag der FPÖ für ein explizites Scharia-Verbot wird einer Ersten Lesung unterzogen.

Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, wird sich das Plenum außerdem mit Auslieferungsbegehren gegen drei FPÖ-Abgeordnete befassen. Dabei geht es zum einen um geplante Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Verhetzung bzw. der Beleidigung, zum anderen um einen möglichen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz durch die Veröffentlichung eines Fotos.

Eröffnet wird die Sitzung am Mittwoch mit einer Aktuellen Stunde, wobei die Grünen rund um den ersten Prozess gegen Signa-Gründer René Benko über die Signa-Insolvenz diskutieren wollen. Am Donnerstag steht eine Fragestunde mit Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann auf dem Programm.