Zwei unübertragbare Monate Karenz pro Elternteil wird es künftig geben. Das hat der Nationalrat mit einer umfassenden Gesetzesnovelle beschlossen. Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende und Personen, deren Partner:in keinen Anspruch auf Karenz hat, etwa Selbstständige oder Arbeitslose. Außerdem kommt eine Verdoppelung des Familienzeitbonus, eine Erweiterung der Pflegefreistellung und ein Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsgesetz.
Die geblockte Variante der Altersteilzeit wird künftig nicht mehr aus öffentlichen Mitteln gefördert. Der Nationalrat hat das schrittweise Auslaufen der Förderung bis zum Jahr 2029 beschlossen. Teil des Gesetzespakets war auch eine Neuregelung und Ausweitung des Bildungsbonus ab 2024, der im Fall von Schulungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen zusätzlich zum Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Nachbesserungen wurden beim Kinderzuschuss für einkommensschwache Familien beschlossen.
Grünes Licht gab es auch für eine höhere Gewinnabschöpfung für Energiekonzerne sowie für 150 Mio. € Zweckzuschuss an die Länder, um damit als "Gebührenbremse" einer vollen Inflationsanpassung von Wasser- und Müllgebühren der Gemeinden entgegenzuwirken.