Gewählt wurden sie für die Dauer der Gesetzgebungsperiode, wobei sie bis zur Wahl neuer Mitglieder im Amt bleiben. Neben den heute gewählten Mitgliedern gehören dem Kuratorium der Nationalratspräsident bzw. seine Vertretung und ausgewählte Mitglieder der Bundesregierung an. Das Kuratorium ist das oberste Organ des Nationalfonds, der insbesondere für die Gestezahlungen an Opfer des Nationalsozialismus zuständig ist. Es ernennt mit Zustimmung des Hauptausschusses auch die Mitglieder des Komitees des Nationalfonds.
Neue Mitglieder für Kuratorium sowie Komitee des Nationalfonds
Neue Mitglieder des Kuratoriums und des Komitees des Nationalfonds
Die Nationalratsabgeordneten Wendelin Mölzer (FPÖ), Andreas Minnich (ÖVP) und Sabine Schatz (SPÖ), die ebenmaligen Abgeordneten Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS) und Eva Blimlinger (Grüne) werden mit der Abstimmung des Hauptausschusses ebenso in das Kuratorium bestellt wie Oskar Deutsch (Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien), Barbara Glück (KZ-Gedenkstätte Mauthausen), Udo Jesionek (ehemaliger Präsident des Jugendgerichtshofes Wien), Gerald Netzl (Arbeitsgemeinschaft der NS-Opferverbände und Widerstandskämpfer/innen Österreichs), Andreas Sarközi (Kulturverein österreichischer Roma), Manfred Scheuer (Bischof der Diözese Linz) und Helmut Wohnout (Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs).
Der Hauptausschuss befürwortete ebenfalls einhellig die Ernennung des ehemaligen Bundesministers Clemens Jabloner, der Parlamentsvizedirektorin Susanne Janistyn-Novák und dem ehemaligen Botschafter Ferdinand Trauttmansdorff als Mitglieder des Komitees des Nationalfonds.
Über den Nationalfonds
Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wurde 1995 gegründet, um die besondere Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen. Er erbringt Leistungen an NS-Opfer, insbesondere an Personen, die keine oder eine völlig unzureichende Leistung erhielten, die in besonderer Weise der Hilfe bedürfen oder bei denen eine Unterstützung auf Grund ihrer Lebenssituation gerechtfertigt erscheint.