Die im Bundesfinanzgesetz 2024 ausgewiesenen Auszahlungen für den Bereich Gesundheit belaufen sich im Jahr 2024 auf insgesamt 3,25 Mrd. €. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 393,4 Mio. € (+13,8 %) ist vor allem durch höhere Budgetmittel für den Finanzausgleich (+920,0 Mio. €) und diverse Sofortmaßnahmen im Rahmen des Gesundheitsreformpakets bedingt. Gegenläufig wirken sich die auslaufenden Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (-642,9 Mio. €) aus. Sollte die Gesundheitsreform nicht umgesetzt werden, würden Kosten in Milliardenhöhe auf das System zukommen, warnte Minister Rauch.
Die für den Finanzausgleich reservierten Mittel sollen nicht nur für den niedergelassenen Bereich (300 Mio. €), sondern auch für den spitalsambulanten Bereich sowie die Umsetzung von Strukturreformen (550 Mio. €) eingesetzt werden. Weiters sind 60 Mio. € für die Schaffung von 100 zusätzlichen Kassenstellen sowie ein Startbonus (10 Mio. €) von bis zu 100.000 € für schwer zu besetzende Stellen in den Fachbereichen Allgemeinmedizin, Gynäkologie sowie Kinder- und Jugendheilkunde vorgesehen. Zudem stellt der Bund 50 Mio. € im Jahr 2024 für klinisch-psychologische Behandlungen bereit.