News 31.01.2023, 20:16

SPÖ: Dringliche Anfrage und Kurzdebatte in der Nationalratssitzung

Der Finanzminister wies Vorwürfe der SPÖ zurück, dass es zu Milliarden-Spekulationsverlusten der Nationalbank gekommen sei. In einer Kurzdebatte forderte die SPÖ ein Inflationslinderungsgesetz.

In einer Dringlichen Anfrage konfrontierte SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer in der Nationalratssitzung am 31. Jänner 2023 Finanzminister Magnus Brunner mit einem Vorwurf: Thomas Steiner, Direktor der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), laut Krainer ein "ÖVP-Mann", habe Milliarden an Spekulationsverlusten in der Nationalbank zu verantworten. Die SPÖ befürchtet einen Verlust von zwei Milliarden Euro aufgrund spekulativer Geschäfte der OeNB. Das Finanzministerium habe außerdem versucht, das Ausmaß dieser Verluste dem Parlament und der Öffentlichkeit so lange wie möglich zu verschweigen, lautet ein weiterer Vorwurf der Sozialdemokrat:innen.

Brunner erwartet ausgeglichene OeNB-Bilanz

Finanzminister Magnus Brunner erklärte daraufhin, dass die Nationalbank als Teil des Euro-Systems an den geldpolitischen Anleiheprogrammen der Europäischen Zentralbank (EZB) mitgewirkt habe. Dies habe zu Veranlagungsverlusten geführt, so der Finanzminister. Dabei hielt er fest, die OeNB unterliege wie alle anderen Notenbanken des Euroraums "einheitlichen Finanzierungsvorschriften". Generell habe die Zinsentwicklung im Vorjahr bei den meisten Zentralbanken zu Verlusten geführt. Sein Ressort nehme zudem keinen Einfluss auf die Veranlagungspolitik der OeNB und handle damit im Einklang mit internationalen Vorgaben für den Umgang mit Notenbanken. Brunner gehe davon aus, dass die Nationalbank nach der Auflösung von Rücklagen eine ausgeglichene Bilanz für 2022 vorlegen werde.

SPÖ fordert ein Einfrieren der Mieten

In der Sitzung fand außerdem eine Kurzdebatte über einen Fristsetzungsantrag für den SPÖ-Vorschlag eines Inflationslinderungsgesetzes statt. Dieses würde unter anderem vorsehen, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden sollten. Zudem solle die Erhöhung langfristig auf einen Maximalwert von zwei Prozent begrenzt werden. Damit dieses Gesetz rechtzeitig vor der gesetzlich vorgesehen Erhöhung am 1. April 2023 in Kraft treten könne, forderte die SPÖ in einem Antrag, dem Ausschuss eine Frist bis 1. März 2023 zur Behandlung des Antrags zu geben. Der Antrag blieb in der Minderheit.