News 10.03.2025, 15:54

Wie Regierung und Parlament zusammenwirken

In einer Demokratie ist staatliche Macht in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt. So kann verhindert werden, dass sich zu viel Einfluss bei einzelnen Stellen sammelt.

Eingeprägt hat sich dabei das Bild der drei Säulen der Demokratie: Die Bundesregierung ist Teil der Verwaltung (Exekutive), Teil der Gesetzgebung (Legislative) und die Gerichte sind Teil der Rechtssprechung (Judikative). Es kommt immer wieder vor – und ist auch so vorgesehen -, dass sich diese Bereiche überschneiden. Vor allem bei der Verwaltung und Gesetzgebung ist das der Fall.

Bundesregierung kann Gesetze vorschlagen

Die Bundesregierung kann Gesetze zwar nicht beschließen, darf aber Gesetzesvorschläge machen. Da sich eine Bundesregierung grundsätzlich auf eine Mehrheit im Nationalrat stützt, gehen die meisten beschlossenen Gesetze auf Regierungsvorlagen zurück. Das hat sich 2019 geändert: Von da an gingen die meisten beschlossenen Gesetze nicht von der Regierung aus, sondern von Abgeordneten des Nationalrats.

Seit 2019 werden mehr Gesetzesinitiativen von Abgeordneten eingebracht als von der Regierung.

Handlungsaufträge des Parlaments

Im Gegenzug können Abgeordnete des Nationalrats und Mitglieder des Bundesrats Ministerien Handlungsaufträge geben. Das passiert über sogenannte Entschließungsanträge, mit denen das Parlament ein Ministerium auffordern kann, ein Gesetz auszuarbeiten oder einen Bericht zu erstellen. Entschließungsanträge brauchen eine Mehrheit, in der Regel kommen die meisten erfolgreich angenommenen Anträge von den Regierungsparteien.

Dabei sind Entschließungsanträge eigentlich ein gern verwendetes Instrument der Opposition: Die meisten Entschließungsanträge kommen von Parteien, die nicht in der Regierung sind.

Das Anfragerecht der Abgeordneten

Eine wesentliche Aufgabe des Parlaments ist die Kontrolle der Bundesregierung. Diese Rolle übernimmt vor allem die Opposition, da die Regierung von den Parlamentsfraktionen der Koalitionsparteien unterstützt wird.

Mitglieder des National- und Bundesrats haben dafür das sogenannte Interpellationsrecht: Sie können von der Bundesregierung Auskunft über ihre Arbeit verlangen. Die befragten Minister:innen haben dabei grundsätzlich wahrheitsgemäß zu antworten.

Die Zahl der jährlich gestellten Anfragen nahm im Laufe der Jahre zu.

Untersuchungsausschüsse

Wollen Abgeordnete mehr zu einem Thema wissen, als sie durch parlamentarische Anfragen erfragen könnten,  kann der Nationalrat auch einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Wenn ein U-Ausschuss eingesetzt ist, können dessen Mitglieder die Handlungen des Bundes zu einem klar definierten Themenkomplex untersuchen.

Ihr Ziel ist es, die politische Verantwortung zu klären. Ein U-Ausschuss ist keine Gerichtsverhandlung – es gibt weder Verurteilungen noch Strafen für Regierungsmitglieder. Die Klärung der politischen Verantwortung kann aber dazu führen, dass der Nationalrat Maßnahmen setzt.

Seit der Wiedereröffnung des Parlaments werden U-Ausschüsse im Erwin-Schrödinger | Lokal 1 abgehalten.

Misstrauensanträge gegen Minister:innen & Regierungen

Eine dieser Maßnahmen ist der Misstrauensantrag: Mit diesem Antrag kann der Nationalrat einem Minister, einer Ministerin oder der ganzen Bundesregierung das Vertrauen entziehen. Das Misstrauensvotum ist das schärfste Instrument der politischen Kontrolle.

Wenn ein Misstrauensantrag von der Mehrheit der Abgeordneten angenommen wird, muss der oder die Bundespräsident:in die Person oder die gesamte Regierung des Amtes entheben. In der Zweiten Republik gab es 223 Misstrauensanträge, angenommen wurde nur einer: Am 27. Mai 2019 entließ der Nationalrat die Bundesregierung, nachdem die Koalition aus ÖVP und FPÖ zerbrochen war.

Anklage von Minister:innen

Bei der politischen Kontrolle geht es darum, Informationen zu gewinnen und sie den Wähler:innen zur Verfügung zu stellen. Daneben gibt es aber noch die rechtliche Kontrolle: Sie ist den Gerichten vorbehalten und kann große Folgen für die Betroffenen haben. Mit einer Ministeranklage kann der Nationalrat Mitglieder der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof anklagen.

So kann ein Regierungsmitglied zur Verantwortung gezogen werden, wenn es gegen die Verfassung verstoßen oder Gesetze missachtet hat. Bei einer Verurteilung kann es zum Verlust des Amtes kommen und in Ausnahmefällen kann sogar das Wahlrecht auf Zeit ausgesetzt werden. So ein Antrag fand im Nationalrat noch nie eine Mehrheit.

Genehmigung des Budgets & der Rechnungshof

Der Nationalrat muss den Budgetvorschlag der Bundesregierung erst genehmigen, bevor er in Kraft tritt. Zur finanziellen Kontrolle der Regierung hat das Parlament eigene Ausschüsse, die sich mit dem Budget auseinandersetzen. Außerdem gibt es mit dem Budgetdienst eine eigene Einheit, die für Abgeordnete Analysen zum Budget erstellt.

Daneben gibt es auch noch den Rechnungshof: Er ist ein Hilfsorgan des Nationalrats, das die gesamten Staatsfinanzen prüfen kann. Er prüft von sich aus einzelne Gebiete, kann von Abgeordneten aber auch zu Sonderprüfungen beauftragt werden. Der Rechnungshof legt dem Nationalrat mit dem sogenannten Bundesrechnungsabschluss auch die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Finanzjahres vor.