In einer Demokratie ist staatliche Macht in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt. So kann verhindert werden, dass sich zu viel Einfluss bei einzelnen Stellen sammelt.
Eingeprägt hat sich dabei das Bild der drei Säulen der Demokratie: Die Bundesregierung ist Teil der Verwaltung (Exekutive), Teil der Gesetzgebung (Legislative) und die Gerichte sind Teil der Rechtssprechung (Judikative). Es kommt immer wieder vor – und ist auch so vorgesehen -, dass sich diese Bereiche überschneiden. Vor allem bei der Verwaltung und Gesetzgebung ist das der Fall.