CETA: EU-Unterausschuss diskutiert Freihandelsabkommen mit Kanada
Am Mittwoch, den 17. September, tagte der ständige EU-Unterausschuss des Nationalrates. Auf der Tagesordnung stand unter anderem das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), das zwischen der EU und Kanada derzeit ausgearbeitet wird. Vizekanzler Mitterlehner stand dem Ausschuss in seiner Funktion als Wirtschaftsminister zur Verfügung. An der öffentlichen Sitzung des Ausschusses bestand reges Interesse. Zahlreiche NGOs waren anwesend.
CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) soll den Handel der EU mit Kanada regeln. Konkret sieht das Abkommen den Wegfall der meisten Zölle vor. Es ist das erste umfassende Freihandelsabkommen der EU mit einem Industriestaat. Das Abkommen sieht auch einen Investitionsschutz und eine Investor-Staat Streitbeilegung (ISDS) vor. Wie das derzeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten in Verhandlung stehende Abkommen TTIP ist auch das CETA umstritten. Kritische Stimmen meinen, dass es in Struktur, Methode und wegen der Breite der erfassten Bereiche als Kopie des Freihandelsabkommens TTIP anzusehen ist und deshalb neu verhandelt werden solle.
Der Entwurf zum CETA wurde bereits von Mai 2009 bis Oktober 2013 von der Europäischen Kommission verhandelt. Am 5. August 2014 legte die Kommission die vorläufige Textierung - mehr als 500 Seiten - den Mitgliedstaaten vor.
Mehr Transparenz wird gefordert
Die Mitglieder des EU-Ausschusses kritisierten die mangelnde Transparenz der Verhandlungen. Sie fordern mehr Information für BürgerInnen. Aufgrund der geheimen Verhandlungen seien viele verunsichert, was das Abkommen für sie bedeute. Angst vor dem Abkommen werde durch zu wenig Transparenz geschürt und die Chancen des Handelsabkommens somit nicht erkannt.
Bedenken wegen Investitionsschutz
Der vorgesehene Investitionsschutz war ursprünglich dazu gedacht, Investoren in weniger entwickelten Staaten einen besseren rechtlichen Schutz zu ermöglichen. Mit dem Investitionsschutz des CETA-Abkommens würden jedoch Klagen ausländischer Investoren gegen staatliche Regulierungen generell der ordentlichen Gerichtsbarkeit entzogen. Das bedeute eine Art Auslagerung an übergeordnete Schlichtungsstellen. Investoren aus der EU könnten auf diese Weise benachteiligt werden. Bekanntlich funktioniere der Eigentumsschutz durch die ordentlichen Gerichte heute auf beiden Seiten des Atlantiks durchaus zufriedenstellend – für ausländische und inländische Unternehmen. Notwendig seien besondere Investorenschutzregelungen deshalb nicht.
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner befürwortete in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsminister das Abkommen grundsätzlich. Aus seiner Sicht seien aufgrund einer positiven Handelsbilanz mit Kanada wirtschaftliche Vorteile für Österreich zu erwarten. So überstiegen die österreichischen Exporte die Importe aus Kanada im Jahr 2013 um 461 Mio. Euro. Laut einer Studie seien weitere Exportsteigerungen von etwa 50 Prozent zu erwarten.
Zum Thema Investitionsschutz befragt, meinte er, dass in diesem Punkt Bedenken angebracht seien. Bilateral gebe es schärfere Bestimmungen, als in diesem Abkommen festgelegt seien. Die Diskussion im Ausschuss zeige, so der Vizekanzler, dass es noch Klärungsbedarf gibt.
Detaillierte Berichte zur Ausschussverhandlung entnehmen Sie bitte der Parlamentskorrespondenz