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Gesetzesbeschwerde: Ausschuss gibt grünes Licht für Ausführungsgesetz

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Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren können sich ab kommendem Jahr direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein erstinstanzliches Gerichtsurteil auf Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes bzw. einer gesetzeswidrigen Verordnung erfolgte. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen dafür hat das Parlament bereits im vergangenen Jahr beschlossen, nun gab der Verfassungsausschuss des Nationalrats grünes Licht für das noch fehlende Ausführungsgesetz. Der Beschluss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien und des Team Stronach, aber auch FPÖ, Grüne und NEOS können sich eine Zustimmung im Plenum vorstellen.

Weitere Informationen:

Parlamentskorrespondenz Nr. 1011/2014