Rufbereitschaft von FachärztInnen künftig auch in Zentralkliniken möglich
Auch in Zentralkrankenanstalten muss künftig nicht mehr rund um die Uhr in jedem einzelnen Sonderfach ein Facharzt vor Ort anwesend sein. Vielmehr genügt es, wenn in den Nachtstunden bzw. vorübergehend auch im Wochenenddienst und an Feiertagen eine Rufbereitschaft eingerichtet ist. Das sieht eine Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz vor, die der Nationalrat in seiner ersten Sitzung im Jahr 2016 beschlossen hat. Damit werden für Zentralkrankenanstalten wie dem Wiener AKH künftig ähnliche Regelungen gelten wie jetzt schon für Schwerpunktkrankenhäuser. Zentrale Fachbereiche wie die Intensivmedizien, die Chirurgie, die Innere Medizin und die Anästhesiologie müssen aber jedenfalls besetzt sein. Auch eine Übertragung des Komplikationsmanagements und der Notfallversorgung an Turnusärzte ist den Abgeordneten zufolge ausgeschlossen. FPÖ und Grüne befürchten dennoch Verschlechterungen bei der Patientenversorgung.
Vom Nationalrat verabschiedet wurden auch zwei Gesetzespakete, die EU-Anpassungen im Bereich der Berufsanerkennungsverfahren von ÄrztInnen und anderen Gesundheitsberufen zum Inhalt haben. Außerdem sprachen sich die Abgeordneten in Form einer Entschließung einhellig für ein Verkaufsverbot von Gen-Lachs in Europa aus.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 50/2016 (Rufbereitschaft)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 49/2016 (Gesundheitsberufe)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1436/2015 (Beratungen im Gesundheitsausschuss)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1438/2015 (Ausschussberatungen Gen-Lachs)