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Für Drogenhandel im öffentlichen Raum drohen künftig zwei Jahre Haft

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Wer in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder an einem anderen allgemein zugänglichen Ort mit Drogen dealt, muss künftig, unabhängig von der Suchtgiftmenge, mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Das sieht eine Änderung des Suchtmittelgesetzes vor, für die der Justizausschuss des Nationalrats bereits grünes Licht gegeben hat. Damit wollen SPÖ und ÖVP sicherstellen, dass Straßendealer künftig wieder leichter in U-Haft genommen werden können. Seit Beginn dieses Jahres hat der Drogenhandel im öffentlichen Raum ihrer Beobachtung nach deutlich zugenommen, Grund dafür könnte die jüngste Strafgesetznovelle sein, die den Nachweis der Gewerbsmäßigkeit erschwert. Nach Meinung der FPÖ wäre es am einfachsten, die entsprechenden Bestimmungen wieder rückgängig zu machen, sie konnte sich mit ihrer Forderung aber nicht durchsetzen.

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Parlamentskorrespondenz Nr. 338/2016