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Angelobung des Bundespräsidenten wird trotz Wahlanfechtung vorbereitet

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Am 8. Juli soll der designierte Bundespräsident Alexander Van der Bellen von der Bundesversammlung angelobt werden. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist allerdings noch ungewiss. Da die FPÖ das Wahlergebnis beim Verfassungsgerichtshof angefochten hat, ist es noch nicht endgültig und kann damit auch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Vorbereitungen für die Sitzung sind dennoch im Laufen. Das gab Nationalratspräsidentin Doris Bures bei einem Pressegespräch bekannt. Man will für den Fall gerüstet sein, dass der Verfassungsgerichtshof rechtzeitig grünes Licht gibt. Grundsätzlich hat das Höchstgericht eine Entscheidungsfrist bis zum 6. Juli, es ist aber nicht auszuschließen, dass das Verfahren länger dauern wird.

Sollte der Verfassungsgerichtshof die Wahl oder Teile der Wahl aufheben bzw. keine rechtzeitige Entscheidung treffen, würde ab dem 8. Juli interimistisch das Präsidium des Nationalrats die Funktion des Bundespräsidenten als Kollegialorgan übernehmen. "Wir werden aber nicht Bundespräsident", stellte Bures für sich und ihre beiden Amtskollegen klar, vielmehr gehe es lediglich um die Ausübung der Funktion.

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