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E-Cards werden bald nur noch mit Foto ausgegeben

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Ab kommendem Jahr dürfen E-Cards grundsätzlich nur noch mit einem Foto versehen an Versicherte über 14 Jahren ausgegeben werden. Das hat das Parlament bereits 2017 bzw. 2018 beschlossen. Nun liegen detaillierte Bestimmungen dazu vor, die bereits den Sozialausschuss des Nationalrats passiert haben. Vor allem geht es um Frage, in welcher Form Fotos durch jene rund 1,5 Millionen Versicherte beizubringen sind, die weder über einen österreichischen Reisepass noch einen österreichischen Führerschein verfügen. Bestimmte ältere Geburtenjahrgänge können per Verordnung vorübergehend von der Fotopflicht ausgenommen werden. Kritik am Gesetzentwurf kommt von der Opposition: Sie spricht von einem "Bürokratiemonster" und sieht den Nutzen in keinem Verhältnis zu den von der Regierung angegebenen Kosten von mehr als 30 Mio. € stehen.

Gebilligt hat der Sozialausschuss weiters eine Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Sie zielt darauf ab, den von Leiharbeitsfirmen zu leistenden Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds weiter bei 0,35% zu belassen und nicht wie vorgesehen ab April 2019 auf 0,5% und ab April 2021 auf 0,8% zu erhöhen.

Weitere Informationen über die Beratungen des Sozialausschusses finden Sie in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz bzw. auf der Website des Parlaments: