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Parteienförderung: Verfassungsausschuss billigt neue Valorisierungsklausel

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Die Parteienförderung wird heuer erstmals seit 2012 erhöht. Mit 2% wird das Plus allerdings deutlich niedriger ausfallen als nach der geltenden Gesetzeslage vorgesehen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien gefasst. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Parteienförderung künftig jährlich und nicht erst bei Erreichen eines Inflationsschwellenwerts von 5% zu valorisieren.

ÖVP und FPÖ gehen davon aus, dass der von ihnen eingebrachte Gesetzentwurf Einsparungen in Millionenhöhe bewirkt. Laut NEOS ist das aber nur vorübergehend der Fall, ab 2024 kommen ihren Berechnungen nach die neuen Regelungen teurer. Auch die SPÖ und der Parlamentsklub JETZT sind mit dem Gesetzentwurf unzufrieden.

Gebilligt hat der Ausschuss auch Änderungen im Verwaltungsgerichtshofgesetz und im Dienstrecht für den öffentlichen Dienst. Damit wird etwa sichergestellt, dass die neue Karfreitags-Regelung auch für den Bundesdienst gilt. Die Staatsdruckerei wird ihr Druckmonopol für Reisepässe und andere Sicherheitsdokumente verlieren.

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