Kuh-Attacken auf Almen: Justizausschuss ebnet Weg für neue Haftungsregeln
Der Justizausschuss des Nationalrats hat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ den Weg für ein Haftungsrechts-Änderungsgesetz mit neuen Kriterien für die Schadenersatzpflicht von Tierhaltern geebnet. Die Abgeordneten reagieren damit auf einen tragischen Unfall auf einer Tiroler Alm, bei der eine Touristin im Gefolge einer Kuh-Attacke ums Leben kam. Die neuen Bestimmungen stellen neben dem Gefahrenpotenzial der Tiere und der Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen nun vor allem auch auf die zu erwartende Eigenverantwortung der BesucherInnen von Almen ab. Die Einzäunung von Almflächen soll weiter nur die Ausnahme und nicht der Regelfall sein. ÖVP und FPÖ versprechen sich vor allem Rechtssicherheit für AlmbetreiberInnen, während SPÖ, NEOS und JETZT die Vorlage unter Hinweis auf die bereits bestehende Rechtslage und Judikatur als überflüssig ablehnten.
Mit großer Mehrheit, aber gegen die Stimmen der FPÖ verabschiedete der Ausschuss auch Änderungen im Gesetz über das internationale Privatrecht. Damit werden letzte Hürden betreffend die "Ehe für alle" beseitigt. Vorerst auf Eis liegt hingegen das von der türkis-blauen Regierung geschnürte Gewaltschutzpaket: Laut Justizminister Clemens Jabloner will die Regierung keine strafrechtlichen Werte-Entscheidungen treffen.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 727/2019 (Haftungsrecht, Ehe für alle)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 728/2019 (Aussprache mit Justizminister Jabloner)