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COVID-19-Gesetzespaket: Auch Bundesrat gibt grünes Licht

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Nur zwei Tage nach dem Nationalrat hat auch der Bundesrat grünes Licht für das COVID-19-Gesetzespaket gegeben. Die Länderkammer beschloss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen, keinen Einspruch gegen die Sammelnovelle zu erheben. Weiterhin Kritik kommt von der FPÖ: Sie warf den Regierungsparteien vor, seit einem halben Jahr Angst und Schrecken zu verbreiten und das Land "in Grund und Boden zu fahren".

Mit dem Gesetzespaket wird unter anderem geregelt, unter welchen Umständen die Regierung einen neuerlichen Lockdown bzw. Betretungsverbote infolge der COVID-19-Pandemie verhängen darf. Zudem wird eine rechtliche Basis für die Corona-Ampel geschaffen sowie Ländern und Bezirken mehr Macht eingeräumt. Sie können künftig eigenständig schärfere Maßnahmen verhängen, wenn es aufgrund der Situation vor Ort angebracht erscheint. Nach massiver Kritik am Erstentwurf wurden im Zuge des Gesetzgebungsprozesses noch etliche Änderungen vorgenommen und etwa klargestellt, dass Besuche im engsten Familienkreis in Hinkunft auch im Falle eines Lockdowns nicht unterbunden werden dürfen.

Neu hinzugekommen ist außerdem, dass COVID-19-Tests künftig auch in Arztpraxen und selbstständigen Laboren durchgeführt werden können. Dieser Gesetzesnovelle stimmte auch die FPÖ zu.

In der Debatte hob neben den Regierungsparteien auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober die Bedeutung des Gesetzespakets hervor. Es sei wichtig, regional differenzierte Maßnahmen zu setzen, um einen zweiten generellen Lockdown mit aller Kraft zu verhindern, sagte er. Die Corona-Ampel werde dabei noch sehr nützlich sein. Die SPÖ nahm für sich in Anspruch, stark zur Verbesserung des ursprünglichen Gesetzentwurfs beigetragen zu haben.

Auch weitere Beschlüsse des Nationalrats vom 23. September haben den Bundesrat ohne Einspruch passiert. Damit ist sichergestellt, dass diese Gesetzesnovellen Anfang Oktober in Kraft treten können. Das betrifft etwa die Anhebung der Mittel für den Künstler-Sozialversicherungsfonds um 5 Mio. €, die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar, die Aufstockung des Familienhärtefonds um weitere 40 Mio. € und die Verdoppelung der Mittel für die COVID-19-Investitionsprämie auf 2 Mrd. €. Über die weiteren Nationalratsbeschlüsse wird der Bundesrat voraussichtlich am Donnerstag, den 8. Oktober beraten.

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